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cave: umsatzbeteiligungen bei arzneiverordnungen - verstoss gegen die berufsordnung der ärztinnen und ärzte
 
CAVE: UMSATZBETEILIGUNGEN BEI ARZNEIVERORDNUNGEN - VERSTOSS GEGEN DIE BERUFSORDNUNG DER ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

In der September-Ausgabe des arznei-telegramm, die heute in den Versand gegangen ist, berichtet ein Kollege über eine "schamlose Form der Korruption" (a-t 2004; 35: 97): Eine Pharmareferentin von ct-Arzneimittel hat ihm eine Umsatzbeteiligung von 5% bis 7,5% für verordnete Präparate der Firma angeboten - ohne Vertrag, aber mit Verordnungsnachweis über Ausdrucke der Praxissoftware.

Dies beschreibt offensichtlich die Spitze eines Eisberges. So schließt auch die Firma Sandoz, die Generika-Sparte der Novartis GmbH, - schriftliche - Verträge über eine prozentuale "Provision" auf dem "berechneten Umsatzzuwachs ... im Vertragsgebiet" ab, verbunden mit Knebelparagraphen und Geheimhaltungsklausel (Mustervertrag der Sandoz Pharmaceuticals GmbH mit Gesundheitsnetz, 2. Mai 2004).*

Über solche Abmachungen versuchen Pharmafirmen, Ärzte an sich zu binden und sich Marktanteile zu sichern. Und die Methode zeigt Wirkung. Dem arznei-telegramm liegt das Anschreiben eines Ärztevereins vom 15. August 2004 vor, dem nach eigenen Angaben 90% der niedergelassenen Ärzte der Region angehören. Der Verein empfiehlt allen Apotheken dieses Bereiches, sich mit "Generica Sandoz" zu bevorraten, "um immer lieferfähig zu sein".

Der Wettbewerb unter den mehr als 100 Anbietern von Generika wird auf diese Weise ausgehebelt - zum Schaden der Patienten, der Versichertengemeinschaft und möglicherweise auch der Ärzte, die von solchen Regelungen zu profitieren glauben. Firmen wie Sandoz und ct verleiten Verordner dazu, gegen die Berufsordnung zu verstoßen. §34 der (Muster-) Berufsordnung regelt, dass es "Ärztinnen und Ärzten ... nicht gestattet (ist), für die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder Medizinprodukten eine Vergütung oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern, sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen".

Nicht nur Interventionen der zuständigen Ärztekammern, sondern auch der Staatsanwaltschaft erscheinen möglich. Ob Straftatbestände erfüllt sind, wird derzeit geprüft.



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Wir bitten unsere Leser um Mitteilung weiterer entsprechender Angebote von Firmen.



© Redaktion arznei-telegramm
blitz-a-t 10. September 2004

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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