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DOKUMENTATION: DIE PANDEMRIX-VERTRÄGE

Des Öfteren erhalten wir Anfragen, die die Bestellung des Pandemieimpfstoffes PANDEMRIX und die Ende 2007 geschlossenen Verträge zwischen Bundesregierung, Landesbehörden und GlaxoSmithKline betreffen. Die Vertragspartner verpflichten sich darin zur Geheimhaltung (a-t 2009; 40: 85-7). Wenn es um die Lieferung von Arzneimitteln geht, die der Gesundheit der Bevölkerung dienen sollen und für die rund 500 Millionen Euro aufgewendet werden, darf es unseres Erachtens jedoch keine Geheimhaltungsklauseln geben, nicht zuletzt auch, um zu verhindern, dass Behörden verschiedener Staaten gegeneinander ausgespielt werden. Auch sollten externe Experten in die Vertragsabwicklung einbezogen werden, um Fehlentwicklungen rechtzeitig erkennen zu können. Dass Risikogruppen wie Schwangere oder Personengruppen wie Patienten mit schwerer Hühnereiweißallergie bei der Planung der Massenimpfung schlichtweg vergessen worden sind und dass mit dem Wirkverstärkerimpfstoff PANDEMRIX ein Impfstoff bestellt worden ist, der wegen seiner schlechten Verträglichkeit zur Vorbeugung der Schweinegrippe unangemessen ist (a-t 2009; 40: 93-5), hätte vermieden werden können und müssen.

Wer in die Verträge Einblick nehmen will, kann dies unter folgenden URL tun:

http://www.arznei-telegramm.de/Vertrag01-GSK-Bund-Laender.pdf
http://www.arznei-telegramm.de/Vertrag02-GSK-Bund-Laender.pdf

Nachtrag 19. Nov. 2009: Die Anlagen zu den Verträgen:

http://www.arznei-telegramm.de/Vertrag01A-GSK-Bund-Laender.pdf
http://www.arznei-telegramm.de/Vertrag02A-GSK-Bund-Laender.pdf

(Stand der Verträge: Nov./Dez. 2007)



© Redaktion arznei-telegramm
blitz-a-t 18. November 2009