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a-t 2008; 39: 43-4 | ||||||||||||||||||||||||
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BOTULINUMTOXIN (BOTOX U.A.): TODESFÄLLE AUCH BEI KINDERN | ||||||||||||||||||||||||
In Europa warnten die Behörden 2007 vor Muskelschwäche, wochenlang anhaltender Dysphagie und Aspiration mit Pneumonie nach Gebrauch des Nervengiftes Botulinumtoxin (Typ A: BOTOX u.a., Typ B: NEUROBLOC). Die Ausbreitung des Toxins in Gewebe außerhalb des Injektionsgebietes trägt zu den zum Teil lebensbedrohlichen Komplikationen bei (a-t 2007; 38: 88). Nachdem in den USA die Verbraucherorganisation Public Citizen die US-amerikanische Arzneimittelbehörde unter Druck gesetzt hat,1 reagiert auch die FDA. Sie ist besonders beunruhigt über schwere Schluckstörungen, Beatmungspflicht und Todesfälle bei Kindern, die Botulinumtoxin zur Behandlung von Spastik bei infantiler Zerebralparese erhalten haben.2,3 Die Behörde betont, dass von den Folgen der Toxinausbreitung auch Patienten betroffen sind, die nicht unter den bisher als Risikofaktoren angesehenen neuromuskulären Erkrankungen leiden. Die Gefährdung nimmt unter hohen Dosierungen zu. Problematisch erscheint daher, dass seit den 1990er Jahren Kinder zunehmend höher dosierte Injektionen erhalten. Außerdem werden bei infantiler Zerebralparese oft mehrere spastische Muskelgruppen Off-Label jenseits der für die Indikation Spitzfußstellung zugelassenen Bereiche behandelt. Bei ausgeprägter Spastik wird es offenbar als hilfreich angesehen und möglicherweise sogar einkalkuliert, dass sich das Toxin ausbreitet.4 Auch die deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), die einen eigenen Arbeitskreis Botulinumtoxin eingerichtet hat, ist sich dieser Gefahr bewusst: "Insbesondere bei hochdosierter Gabe (z.B. Behandlung der Spastik) kann es durch lokale Diffusion oder ungewollten systemischen Übertritt innerhalb 2-14 Tagen zum Auftreten eines iatrogenen Botulismus" kommen.5 | ||||||||||||||||||||||||
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