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Kurz und bündig

Gemeinsamer Bundesausschuss fordert STIKO zur Neubewertung der HPV-Impfung (GARDASIL u.a.) auf

Im November vergangenen Jahres kritisierten 13 namhafte deutsche Wissenschaftler in einem Manifest die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), junge Mädchen generell gegen humane Papillomviren (HPV) zu impfen, und forderten eine Neubewertung (a-t 2008; 39: 125). Dies lehnt die Kommission bislang jedoch ab. Ein Mitglied verweist gar darauf, dass Kritiker der Impfung - einschließlich des arznei-telegramm - "Studienergebnisse zur Wirksamkeit des Impfstoffes nicht richtig verstanden" hätten (JILG, W.: zitiert nach Ärzte Ztg. vom 3. Dez. 2008). Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der seit 2007 angehalten ist, von der STIKO empfohlene Immunisierungen innerhalb von drei Monaten in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufzunehmen, sodass diese nahezu automatisch Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, reicht die pauschale Zurückwiesung der Kritik nicht aus. Daher hat er die Kommission schriftlich aufgefordert, ihre Bewertung der HPV-Impfung zu überprüfen (Ärzte Ztg. vom 7. Jan. 2009). Ob allerdings die STIKO in der Lage ist, die Studienergebnisse richtig zu deuten, ist angesichts ihrer bisherigen Interpretation der Daten zweifelhaft. Offenbar hat selbst der europäische GARDASIL-Anbieter Sanofi Pasteur MSD bei der Vielzahl der von ihm geschaffenen Untergruppen den Überblick verloren: In einer Tabelle, die die Firma zusammen mit einer Stellungnahme zu dem kritischen Manifest verbreitet ("zum besseren Verständnis der Daten"), hat sie für eine der Untergruppen eine falsche Definition angegeben (Sanofi Pasteur MSD: Wirksamkeitsdaten GARDASIL; http://www.impfservice.de/impfung/media/ tabelle_gardasil_wirksamkeitsdaten.pdf; Einloggen z.B. mit DocCheck erforderlich). Das peinliche Versehen wäre dem Anbieter erspart geblieben, wenn er den Erläuterungen zu unserer Tabelle in a-t 2008; 39: 92-4 gefolgt wäre*, -Red.

* Die Firma gibt auf Seite 2 ihrer Tabelle für eine von zwei Untergruppen, die irreführenderweise den gleichen Namen tragen (RMITT-2), eine Definition an, die nur für die andere Untergruppe gilt (nachträgliche Testung auf zehn weitere HPV-Typen). In unserer Tabelle haben wir die beiden Populationen daher als "RMITT-2" und "RMITT-2, neu" bezeichnet.

© 2009 arznei-telegramm, publiziert am 16. Januar 2009

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