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Korrespondenz

ZUZAHLUNG WEGEN AOK-RABATTVERTRAGS

Eine AOK-Patientin, die bei mir im Hausarztvertrag eingeschrieben ist, berichtet, dass sie für ihr Tilidin-Präparat, von dem ich den Wirkstoff verordnet habe, in der Apotheke 5 € dazubezahlen muss, da die Apotheke aufgrund des Rabattvertrages mit der AOK VALORON N abgibt. Tilidin von Stada bekäme die Patientin ohne Zuzahlung, aber das müsste ich dann aut idem verordnen.

Mein Telefonat mit der AOK bestätigt dies. Begründung: Dafür profitieren die Patienten an anderer Stelle, weil dann keine Zuzahlungen fällig werden. Das empfinde ich als Betrug an den Versicherten, da der Patient auf diese Weise doch einen Zusatzbeitrag an die Kasse entrichtet. Die Kasse profitiert also zu Lasten ihrer Versicherten, wenn sie mit dem teuersten Anbieter einen Rabattvertrag abschließt. Die ja eigentlich sehr sinnvolle Verordnung des Wirkstoffes wird dadurch ad absurdum geführt.

Dr. med. C. BLASS (Fachärztin f. Allgemeinmedizin)
D-38106 Braunschweig
Interessenkonflikt: keiner

© 2010 arznei-telegramm, publiziert am 3. Dezember 2010

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