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Nebenwirkungen

SCHWERE ALLERGIEN AUF SCHIMMELPILZ-HOMÖOPATHIKA

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will die Registrierungen einiger homöopathischer Arzneimittel bis zur Potenz D8 widerrufen. Im März 2012 hat die Behörde ein Stufenplanverfahren für Potenzen verschiedener Schimmel- und Hefepilzarten eingeleitet.1 Anlass sind vier Berichte über schwere allergische Unverträglichkeitsreaktionen. Ein Nierenversagen aufgrund interstitieller Nephritis nach Anwendung von NOTAKEHL (Penicillium chrysogenum) in D4-Potenz* wurde bereits 2010 veröffentlicht.2 Eine weitere interstitielle Nephritis wurde dem BfArM nach Einnahme von NOTAKEHL in unbekannter Potenz gemeldet. Zwei Berichte umfassen mögliche allergische Lungenreaktionen auf MUCOKEHL (Mucor racemosus) D5, NIGERSAN (Apergillus niger) D5 und NOTAKEHL D7. Das BfArM geht davon aus, dass die homöopathischen Dilutionen eine Immunantwort auslösen können.1 Zumindest bei einem2 der vier Patienten war eine bestehende Penizillinallergie bekannt.

1BfArM: Stufenplanbescheid vom 8. März 2012
http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Pharmakovigilanz/stufenplverf/penicilliumhaltige-am-anhoerung.pdf?__blob=publicationFile
2TÜRKOGLU-RAACH, G. et al.: Dtsch. Med. Wochenschr. 2010; 135: 1224-7

*D4-Potenz: D4 bedeutet eine schrittweise Verdünnung (homöopathisch: Potenzierung) auf 1 : 10.000.

© 2012 arznei-telegramm, publiziert am 5. April 2012

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