-
Startseite
-
a-t-Inhaltsverzeichnis
   aktuelles a-t
   Archiv
-
a-t-Volltextsuche
für Nichtabonnenten
-
Bereich für Abonnenten
   blitz-a-t
   e a-t
   a-t-Volltextregister
   NETZWERK-UAW
   Leserpost
-
atd Arzneimitteldatenbank
-
Glossar
-
a-t englisch  
-
Bestellungen
   arznei-telegramm
   Geschenkabo
   Bücher, CD,
   Sammelmappen
   atd
   Arzneimitteldatenbank
   Mitteilung
   an den Vertrieb
-
Wir über uns
-
Impressum
-
Datenschutz
-
 
arznei-telegramm 2003; 34: 63



Kurz und bündig
 
 

Erneut Warnungen vor Beimischung von Sildenafil (VIAGRA) und Tadalafil (CIALIS) in "Kräuter"-Produkten:Im Internet werden als Nahrungsergänzungsmittel vertriebene Kräuterprodukte breit beworben. Mehrfach warnten wir vor bedenklichen nicht deklarierten Beimischungen, unter anderem in Präparaten der chinesischen Medizin (a-t 2002; 33: 77-8). Vor einem Jahr fiel das als Potenzmittel angebotene angebliche Kräutermittel HUA FO als Sildenafil (VIAGRA)-haltig auf (a-t 2002; 33: 31). Jetzt warnt die kanadische Gesundheitsbehörde vor HUA FO VIGOR-MAX, das pro Tablette mit 3 mg nicht deklariertem Tadalafil (CIALIS; a-t 2003; 34: 18-9) versetzt ist. Fünf Tabletten sollen eine Stunde vor dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Die damit zugeführte Tadalafil-Menge liegt somit im üblichen Dosisbereich des Phosphodiesterase-Hemmers (Health Canada - Warnings, 27. Mai 2003). In den als natürliche Kräuter-Alternativen zu VIAGRA angebotenen VIGA und VINAROL Tabletten findet sich neben Kräuterbestandteilen nicht deklariertes Sildenafil (FDA: MedWatch Safety Alert, 23. Mai 2003 und 4. Apr. 2003). Solche Beimischungen sind besonders gefährlich, da kardial gefährdete Männer, die um die Risiken von Phosphodiesterasehemmern beispielsweise bei gleichzeitigem Gebrauch von Nitraten wissen, möglicherweise gezielt auf die angeblich unbedenklichen "pflanzlichen Alternativen" ausweichen (MITKA, M.: JAMA 2003; 289: 2786). Vor dem Bezug so genannter Nahrungsergänzungsmittel über das Internet ist eindringlich zu warnen. Es gibt keine Gewähr für Wirksamkeit und Unbedenklichkeit. Solche Produkte unterliegen keiner ausreichenden behördlichen Kontrolle, -Red.



© arznei-telegramm 06/03