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Kurz und bündig

Migräne: Akupunktur ein Plazeboverfahren? Laut Beschluss des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom Oktober 2000 ist Akupunktur nach wie vor nicht als Kassenleistung verordnungsfähig, da Nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht hinreichend belegt sind. Zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen darf Akupunktur derzeit nur bei den vier Indikationen Kreuzschmerz, Arthroseschmerz, Migräne und chronischem Spannungskopfschmerz verordnet werden und nur im Rahmen von Modellvorhaben, in denen Nutzen und Risiken des Verfahrens überprüft werden. Gefordert werden unter anderem Studien, die einen Vergleich mit Scheinakupunktur umfassen. Eine erste dieser von den Krankenkassen auf den Beschluss hin initiierten und geförderten Studien liegt jetzt vollständig veröffentlicht vor. 302 durchschnittlich 43 Jahre alte Migräne-Patienten mit zwei bis acht Anfällen pro Monat, aber ohne medikamentöse Migräneprophylaxe, werden randomisiert (im Verhältnis 2 : 1 : 1) einer semistandardisierten Akupunkturbehandlung, einer Schein- bzw. Minimalakupunktur - jeweils zwölf halbstündige Sitzungen über acht Wochen - oder einer Warteliste zugeteilt. Bei der Scheinakupunktur werden die Nadeln oberflächlich an definierten Nicht-Akupunkturpunkten gesetzt. Alle Patienten führen ein Kopfschmerz-Tagebuch, das "verblindet" ausgewertet wird. Primär wird die Zahl der Tage mit mäßigen bis schweren Kopfschmerzen in den vier Wochen vor Randomisierung mit der in den Wochen 9 bis 12 danach verglichen. Patienten in den Akupunktur- und Scheinakupunkturgruppen werden nach der dritten Sitzung außerdem gebeten, ihre Therapie z.B. im Hinblick auf die erwartete Besserung zu bewerten. Das Ergebnis der Studie, die zu einem vor allem von der Techniker Krankenkasse geförderten Modellvorhaben (ART*) gehört, spricht gegen einen spezifischen Nutzen der Akupunktur nach traditioneller Lehre. Akupunktur beugt Migräneanfällen zwar besser vor als Nichtbehandlung (= Warteliste; Minderung der Kopfschmerztage pro vier Wochen um durchschnittlich 2,2 von eingangs 5,2 im Vergleich zu 0,8 von eingangs 5,4). Die Scheinakupunktur wirkt mit Reduktion der Kopfschmerztage um 2,2 von eingangs 5,0 jedoch genauso gut. Nach vorläufigen Daten hat Akupunktur auch in den unter anderem von den AOK geförderten GERAC**- Akupunkturstudien bei Rücken- und Arthroseschmerzen keinen Vorteil gegenüber Scheinakupunktur. Laut Autoren der methodisch solide durchgeführten ART-Studie lassen die Befunde im Wesentlichen zwei Interpretationen zu: Die ähnliche Wirksamkeit von Akupunktur und Scheinakupunktur könnte auf unspezifischen physiologischen Effekten der Nadelstiche beruhen. Eine alternative Erklärung ist jedoch, dass beide Verfahren mit ausgeprägten Plazeboeffekten einhergehen (LINDE, K. et al.: JAMA 2005; 293: 2118-25/ati d). Die ausgesprochen positive Erwartungshaltung der Patienten in den Akupunktur- und Scheinakupunkturgruppen gegenüber ihrer Therapie mit durchschnittlich 4,9 bis 5,6 von maximal 6 Punkten stützt unseres Erachtens die Interpretation des Befundes als Plazeboeffekt. Einen Wirksamkeitsnachweis für die Akupunktur und somit eine Begründung für die Zulassung als Kassenleistung sehen wir in dieser Studie nicht, -Red.

*

ART = Acupuncture Randomized Trials

**

GERAC = German acupuncture trials

© 2005 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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