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kava-kava-produkte in frankreich vom markt
 
KAVA-KAVA-PRODUKTE IN FRANKREICH VOM MARKT

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hält den Vertrieb von Kava-Kava-Produkten wegen Leberschädlichkeit "nicht für vertretbar" und hat den Widerruf der Zulassungen angekündigt (blitz-a-t vom 13. Nov. 2001, a-t 2001; 32: 121). Die Hersteller reagieren sehr unterschiedlich. Während Bionorica bereits im Vorfeld KAVATINO vom Markt genommen hat, tauscht Hevert Packungsbeilagen aus und Krewel Meuselbach versucht, die Schäden auf die "Einnahme anderer Mittel und/oder Überdosierung" bzw. Lebervorschädigung (1) zu schieben. Eine Entscheidung des BfArM über Maßnahmen zur Risikoabwehr steht immer noch aus.

International haben die 30 Berichte zu Leberschäden in Verbindung mit Kava Kava bzw. Kavain aus Deutschland und der Schweiz, darunter sechs Berichte zu Leberversagen (viermal Lebertransplantation erforderlich, ein tödliches Ereignis), breites Interesse gefunden. In Großbritannien teilt die Arzneimittelkontrollbehörde mit, dass Herstellerverbände sich für die freiwillige Marktrücknahme von Kava-Kava-Produkten aussprechen (2). Der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA gingen mehrere Berichte über schwere Schäden in Verbindung mit Kava-Kava-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln zu, darunter mindestens ein Bericht über Lebertransplantation nach Leberversagen bei einer zuvor gesunden jungen Frau. Mit Anschreiben an Ärzte versucht die FDA an weitere Meldungen zu kommen (3).

Die französische Arzneimittelbehörde hat bereits gehandelt. Sie beruft sich dabei auf die Berichte aus Deutschland und der Schweiz. In Frankreich ruht jetzt die Zulassung von Kava-Kava-Produkten zunächst für ein Jahr. Die Behörde empfiehlt, ab sofort Kava Kava nicht mehr zu verwenden. Von der Maßnahme ausgenommen sind homöopathische Zubereitungen in höheren Verdünnungen ("Potenzen") (4).

Von der Verwendung der hierzulande immer noch erhältlichen Kava-Kava-haltigen Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel raten wir ab. Im Schadensfall könnten sich haftungsrechtliche Probleme ergeben, da sich eine Anwendung beim gegenwärtigen Kenntnisstand nicht mehr begründen lässt. Selbst bei abruptem Absetzen der Mittel sind unerwünschte Effekte unwahrscheinlich (2).

1

Ärzte Zeitung vom 20. Nov. 2001

2

MCA press release vom 21. Dez. 2001

3

Schreiben der FDA vom 19. Dez. 2001

4

Agence francaise de securite sanitaire des produits de sante: Pressemitteilung vom 9. Jan. 2002



© Redaktion arznei-telegramm
blitz-a-t 11. Januar 2002

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