ANTIPARKINSONMITTEL SELEGILIN (JUMEX/ MOVERGAN): IMPORTBESONDERHEITEN |
Der Hinweis im a-t 12 (1989), 115 auf den niedrigeren Preis des österreichischen JUMEX trifft zu... Da das Präparat in der Bundesrepublik
nicht zugelassen ist (im Gegensatz zu den sogenannten Re-Importen), kann eine Apotheke das Präparat nur im Wege des Einzel-Imports nach § 73.3
Arzneimittelgesetz beschaffen... Jede Apotheke ist dazu berechtigt. Apotheker F. FUHRMANN |
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