Resterilisation von Einwegmaterial: Eine Kommission des Bundesgesundheitsamtes erarbeitet z.Z. Richtlinien zur Resterilisation von
Einwegmaterial. Verschiedene Hersteller von Einweg-Medikalprodukten behaupten immer wieder, die Resterilisation von Einweg-Material sei gesetzeswidrig. Nach
übereinstimmender Auskunft der Rechtsabteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft und
des Bundesgesundheitsamtes schließt das Arzneimittelgesetz die Resterilisation von Einwegprodukten nicht aus. Besonders teuer, abfallintensiv und hygienisch
unnötig ist die Einführung von Einwegbauchtüchern (Firma Paul Hartmann), die nach einmaliger Anwendung weggeworfen werden sollen. Seit
Jahrzehn-ten wurden in allen Kliniken Deutschlands mehrmals wasch- und sterilisierbare Bauchtücher verwendet, ohne daß es jemals zu erhöhter
Infektionsrate oder anderen Komplikationen gekommen wäre (F.DASCHNER). |
© 1990 arznei-telegramm |