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Warnhinweis

PRÄPARATE AUS RINDERORGANEN – SCHWEIZ PLANT VERBOT

Nachdem kürzlich die bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) auch in der Schweiz bei einer Milchkuh festgestellt wurde, beabsichtigt die Interkantonale Kontrollstelle (IKS, Bern), sämtliche Arzneimittel aus Rinderorganen aus dem Verkehr zu ziehen1, da ein Analog der neurodegenerativen Erkrankung auf den Menschen übertragbar sein kann (CREUTZFELDT-JAKOB-Syndrom u.a.).

Die Vermarktung von Tiermehl und Tiermehl-haltigem Kraftfutter geschieht in Europa nicht unter kontrollierten Bedingungen, so daß davon auszugehen ist, daß seit 1978 kontaminiertes englisches Tiermehl oder Kraftfutter in andere europäische Länder gelangte. Das Auftreten der Erkrankung in der Schweiz oder auch bei Hauskatzen, die das übliche Tiermehl-haltige Katzenfutter erhielten, spricht für diesen Ausbreitungsweg der BSE.

Als riskant hinsichtlich der Kontamination mit dem infektiösen Agens gelten Nervengewebe (Gehirn, Rükkenmark), lymphatisches Gewebe (Thymus, Lymphknoten, Milz), Darm, Bauchspeicheldrüse, Nebennieren, Hoden, Eierstöcke, Hypophyse, plazentares Gewebe sowie Blutserum. Daraus hergestellte Produkte (z.B. ACTIHAEMYL, ACTOVEGIN, SOLCOSPLEN, THYMOWIED, THYM-UVOCAL, WOBE-MUGOS u.a.) können nur dann als sicher angesehen werden, wenn sie aus geschlossenen, BSE-freien Beständen hergestellt werden, die nie tiermehlhaltiges Kraftfutter erhalten haben. Solche Sicherheitsbedingungen gibt es derzeit nicht. Die bislang üblichen Sterilisationsverfahren reichen nicht aus (vgl. a-t 8 [1990], 69).

Selbst Salben wie ACTIHAEMYL, ACTOVEGIN oder FIBROLAN bergen u.E. ein Restrisiko, da eine Infektion des Menschen plausibel ist, wenn kontaminierte Salben auf geschädigte bzw. verletzte Haut aufgetragen werden. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes halten wir ein Verbot von Arzneimitteln bovinen Ursprungs in der Bundesrepublik für zwingend erforderlich, sofern auf ihren parenteralen Einsatz aus vitaler Indikation nicht zu verzichten ist wie bei Insulinen, Heparinen, Protaminen oder Glukagonen.

1  Vernehmlassung der IKS vom 16. Nov. 1990


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