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KREBSTHERAPEUTIKUM INTERLEUKIN-2 (PROLEUKIN)

Der Aufstieg des Interleukin-2 (PROLEUKIN) begann mit Publicity-trächtigen Studien aus den National Institutes of Health/USA, als dort erstmals gentechnische Experimente an Krebskranken vorgenommen wurden.1 Der erwartete Erfolg blieb aus, dennoch wurde das gentechnisch hergestellte Lymphokin in Deutschland vorschnell gegen Expertenrat (vgl. a-t 10 [1989], 89) für die Behandlung des auf Zytostatika nicht ansprechenden metastasierenden Nierenkarzinoms zugelassen. Für die Therapie des malignen Melanoms wurde die Zulassung beim BGA beantragt. Gegen andere Karzinome (kolorektales Karzinom, Ovarialkarzinom, Blasenkarzinom, Leukämie und Lymphome) wird die Wirksamkeit in Pilotstudien erprobt.2

WIRKUNGEN: Für die tumorhemmende Wirkung von Interleukin-2 (IL-2) wird postuliert, daß IL-2 das Wachstum von T-Lymphozyten stimuliert und die zytotoxische Aktivität der natürlichen Killerzellen, die Krebszellen zerstören können, erhöht. Zudem ist der IL-2-Spiegel bei Krebspatienten häufig erniedrigt.3

KLINISCHE STUDIEN: Rund 1.800 Patienten mit metastasierendem Nierenzellkarzinom wurden in Europa in unterschiedlichen Therapieschemata mit IL-2 (allein oder in Kombination mit "Lymphokin-aktivierten Killerzellen" [LAK], "Tumor-infiltrierenden-Lymphozyten" [TIL], Interferon-alpha oder -beta, Tumor-Nekrose-Faktor) und verschiedenen Dosierungen behandelt. Eine semiambulante Behandlung des metastasierenden Nierenzellkarzinoms (subkutane Selbstapplikation von IL-2 in Kombination mit Interferon-alpha) wird an einigen Universitätskliniken in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten erprobt.4 Die Responderrate liegt je nach Tumorart und Kombination zwischen 15% und 20%, wobei die Ansprechrate bei Patienten mit Knochenmetastasen minimal ist. Eine Verbesserung der Gesamtüberlebenszeit und der Prognose ist bei einer Therapie mit IL-2 allein oder in Kombination mit LAK-Zellen nicht zu verzeichnen.5 Vollständige Remissionen treten nur bei 3% aller Patienten auf, wobei die Wirkung selten über ein Jahr andauert. Ob die Therapie die Überlebenszeit verlängert, ist nicht gesichert.11

NEBENWIRKUNGEN: Aufgrund der durch IL-2 verursachten erhöhten Kapillarpermeabilität ("capillary leak"-Syndrom) kommt es bei 10-15% der Patienten zu Flüssigkeitsansammlungen (Gewichtszunahme), die Atembeschwerden, Lungenödem und Blutdruckabfall zur Folge haben können. Die unerwünschten Wirkungen sind häufig so schwerwiegend, daß eine intensivmedizinische Behandlung notwendig wird (15%). Grippeähnliche Symptome (hohes Fieber, Müdigkeit, Anämie) treten bei nahezu allen behandelten Patienten auf.6 Zudem ist IL-2 kardiotoxisch und verursacht Arrhythmien (5%)7, Herzinfarkt8 und Myokarditis. Obwohl die Störwirkungen beim Absetzen der Therapie zumeist zurückgehen, kommen Todesfälle aufgrund von Sepsis (2%), Darmperforation, Herzinfarkt und Herzbeuteltamponade vor.9

KONTRAINDIKATIONEN: Aufgrund der zu erwartenden unerwünschten Wirkungen wird empfohlen, Patienten mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf- Systems, der Lunge, des Zentralnervensystems, Bluterkrankungen, akuten Infektionen, schlechtem Allgemeinzustand und bei Verdacht auf Gehirnmetastasen von einer Behandlung mit IL-2 auszuschließen.9

DOSIERUNG: Ein einheitliches und als effektiv zu wertendes Therapieschema existiert nicht. Es wird empfohlen, IL-2 in zwei aufeinanderfolgenden fünftägigen Zyklen mit 7- bis 10tägigem Abstand als 24stündige intravenöse Dauerinfusion zu verabreichen. Der Behandlungszyklus soll nach drei Wochen mindestens einmal wiederholt werden.10 Für die semiambulante Behandlung (IL-2 mit Interferon-alpha beim metastasierenden Nierenzellkarzinom) fehlen ebenfalls einheitliche Therapiekonzepte.

KOSTEN: Pro Behandlungszyklus ist mit rund 12.000 DM (Apothekenabgabepreis) zu rechnen, wobei eine Kombinationstherapie (mit LAK-Zellen, Interferon etc.) die Behandlungskosten verdoppeln kann.

FAZIT: Nach den vorliegenden Daten profitieren die meisten der mit Interleukin-2 (PROLEUKIN) behandelten Patienten nicht von der Therapie. Objektive Kriterien, wem die Therapie letztlich nutzen kann, fehlen.9 Obwohl weder das metastasierende Nierenzellkarzinom noch das maligne Melanom auf eine Zytostatikatherapie ansprechen und mit einer schlechten Gesamtüberlebenszeit zu rechnen ist, sind bei der Therapieabwägung die häufig auftretenden Störwirkungen bei stark verschlechterter Lebensqualität, die geringe Ansprechrate (15-20%) und die nur gering verlängerte Gesamtüberlebenszeit (um maximal 6 Monate) zu berücksichtigen. Es handelt sich um ein noch experimentelles Behandlungsverfahren, dessen Zulassung ohne hinreichenden Beleg eines Nutzens und gegen Expertenrat erfolgte.*

* Durch die Zulassung des experimentellen Behandlungsverfahrens werden die Entwicklungskosten den Versicherten der Krankenkassen und nicht dem Hersteller aufgebürdet. Dies ist ein bedenklicher Aspekt der BGA-Zulassung (–Red.).


© 1991 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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