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Rechtsstreit um L-Tryptophan-Schädigungen: In dem vor dem Landgericht Tübingen anhängigen Rechtsstreit zwischen einer durch ein Eosinophilie-Myalgie-Syndrom geschädigten Patientin und der Firma A. S. Biologische und Pharmazeutische Produkte (Kirchzarten) ließ das beklagte Pharmaunternehmen erklären, die ärztlicherseits erhobenen Befunde machten "einen Kausalzusammenhang zwischen wesentlichen Teilen der von der Klägerin beklagten Beschwerden und der Einnahme von L-TRYPTOPHAN A.S. wahrscheinlich." Bezüglich des materiellen Schadens werde zunächst "ein Teilbetrag von pauschal DM 10.000" anerkannt. Zwischen den Parteien bleibt streitig, ob eine Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz in Anspruch zu nehmen ist, oder, ob die eingetretenen Gesundheitsschäden eine Haftung aus unerlaubter Handlung bedingen. Dann müßte die Firma auch für Schmerzensgeld und andere immaterielle Schäden aufkommen (ati d).


© 1991 arznei-telegramm

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