DUSODRIL VERSUS NAFTILONG |
Da ich mich dem Gebot einer wirtschaftlichen Verordnungsweise verpflichtet fühle, verwende ich seit Jahren preisgünstigere
Nachfolgepräparate, soweit diese verfügbar sind. Bei den in unserem Fachgebiet häufigen Netzhautdurchblutungsstörungen besonders im
höheren Lebensalter verordnete ich bis vor kurzem in vielen Fällen DUSODRIL RETARD. Seit dieselbe Substanz in Form von NAFTILONG im Handel ist,
stelle ich die Patienten überwiegend auf die preisgünstige Alternative um. Dies wird durch den Beipackzettel von NAFTILONG ganz erheblich erschwert
und führt zu erheblicher Verunsicherung der Patienten und zahlreichen Rückfragen, obwohl ich die Patienten in jedem Falle bereits darauf hingewiesen
habe, daß es sich um dieselbe Wirksubstanz handelt. Es ist ja auch schlichterdings nicht nachvollziehbar, daß bei einem identischen Präparat ein so
völlig verschiedener Beipackzettel offensichtlich von Ihnen im Bundesgesundheitsamt erstellt wurde. Daß bei NAFTILONG ganz im Gegensatz zu
DUSODRIL als einziges Anwendungsgebiet intermittierendes Hinken angegeben wird, erschwert die Verordnung durch mich als Augenarzt in völlig unsinniger
Weise. Auch, daß bei NAFTILONG angeblich in Einzelfällen akute Leberzellnekrosen beschrieben worden sind, bei DUSODRIL aber nicht, ist schwer
nachvollziehbar. Besonders absurd wird es natürlich, wenn intermittierende ischämische Attacken bei DUSODRIL als Indikation, bei NAFTILONG aber als
Kontraindikation erscheinen (vgl. a-t 5 [1990], 47, Red.). Ich halte derart abweichende Beipackzettel bei
identischer Wirksubstanz für nicht weiter hinnehmbar. Die unterschiedlichen und widersprüchlichen Aussagen der beigefügten Beipackzettel für vergleichbare Fertigarzneimittel sind nicht nur
unerfreulich, sondern gefährden auch möglicherweise eine erfolgreiche Therapie. |
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