logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 1991; Nr. 6: 56nächster Artikel
Warnhinweis

INFEKTIONSGEFAHR DURCH OZONTHERAPIE

Kürzlich wurde ein Arzt verurteilt, der durch intramuskuläre Injektion von ozonisiertem Eigenblut einen Spritzenabszeß verursacht hatte. Abgesehen davon, daß der Wert einer Ozontherapie wissenschaftlich nicht belegt ist, bestehen bei Benutzung bestimmter Geräte erhebliche Infektionsgefahren.1 Der Hersteller eines Gerätes empfiehlt einerseits unzureichende Desinfektionsverfahren, andererseits gibt er an, daß Ozon selbst eine desinfizierende Wirkung habe. Dies trifft zwar theoretisch zu, die desinfizierende Wirkung reicht aber bei weitem nicht aus, um bei Ozontherapie Hepatitis- oder gar AIDS-Übertragung auszuschließen. Allein schon aus hygienischen Gründen ist vor der Ozontherapie dringend zu warnen.2

In letzter Zeit sind zahlreiche Hepatitisübertragungen durch Ozontherapie bekanntgeworden.3,4 Bei jedem Patienten mit Hepatitis B und C unklarer Übertragungsweise sollte auch nach einer Ozon-Eigenblutbehandlung geforscht werden.

Ein Internist aus dem Raum Hannover meldet dem NETZWERK DER GEGENSEITIGEN INFORMATION eine Hepatitis C bei einem Prostatakarzinom-Patienten. Diese steht im zeitlichen Zusammenhang mit einer Ozontherapie mit Blutentnahme, Versetzen des Blutes mit Ozonsauerstoff und Reinjektion des Eigenblutes (NETZWERK-Fall 4545). Ein HIV-positiver Mann reagierte mit Fieber, Sepsis und Vaskulitis auf Eigenblutinjektionen, die mit Echinacea- haltigen Naturstoffen und Vitaminen versetzt waren. Ziel der Maßnahme war die "Stärkung der Immunabwehr" (Fall 3317).

1

DASCHNER, F.: Dtsch. Ärztebl. 86: 25/26 (1989), C-1203

2

DASCHNER, F., pers. Mitteilung

3

SLENCZKA, W.: Dtsch. Ärztebl. 87: 49 (1990), C-2274

4

SLENCZKA, W.: Dtsch. Ärztebl. 88: 7 (1991), C-285


© 1991 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikela-t 1991; Nr. 6: 56nächster Artikel