Eine ältere Patientin ist seit geraumer Zeit wegen zerebraler Durchblutungsstörungen in meiner Behandlung. Neurologisches und HNO-
ärztliches Konsil verliefen ergebnislos. Alle gängigen Pharmaka brachten keinen Erfolg, angedeutet psychotherapeutische Versuche waren ebenso
mühsam wie sinnlos.
NIMOTOP setze ich persönlich nicht ein, die Patientin erhielt es von einem Kollegen, den sie in unserer Vertretung aufsuchte. Über die gewünschte
Wirkung läßt sich noch keine Aussage machen. Als unerwünschte Wirkung traten prompt Unterschenkelödeme auf. Die Patientin ließ sich
jedoch in ungebrochenem Vertrauen auf das Präparat eine neue Packung aufschreiben und kam 2 Tage später völlig aufgelöst zu mir, weil sie
in der Apotheke NIMOTOP S erhalten habe. Das könne doch gar nicht dasselbe sein, denn sie nahm bisher nur 3 x 1 und nun soll sie nach vorheriger Infusion
6 x 2 nehmen!
Ich war selbst auch irritiert, besonders, als ich beim Vergleich der Beipackzettel feststellte, daß es sich um die gleiche Substanz in gleicher Menge handelt, aber
mit sehr unterschiedlicher Beschreibung in eigentlich allen Punkten...
Dr. med. D. LOSKILL
W-6520 Worms 23
NIMOTOP und NIMOTOP S enthalten pro Tablette jeweils 30 mg Nimodipin. Der vom Nifedipin (ADALAT u.a.) abgeleitete Dihydropyridin-Kalziumantagonist soll
besonders ausgeprägte Wirkungen auf die Zerebralgefäße haben. Wegen der geringen Bioverfügbarkeit von nur etwa 10% ist die orale
Behandlung umstritten. Bisher gibt es Hinweise auf einen Nutzen bei zerebralen Vasospasmen nach Subarachnoidalblutungen oder nach intrazerebralen Eingriffen
mit Blutungen (vgl. a-t 11 [1989], 102).
Die Firma Bayer erklärt die unterschiedlichen Bezeichnungen NIMOTOP und NIMOTOP S mit verschiedenen Indikationen (Vorbeugung neurologischer Defizite
nach zerebralen Vasospasmen bzw. hirnorganisch bedingte Leistungsstörungen im Alter) und den unterschiedlichen Dosierungsempfehlungen: "Um
auszuschließen, daß die betroffenen Patienten durch die stark unterschiedlichen Dosierungsempfehlungen irritiert werden, halten wir auch im Interesse der
Therapie- und Arzneimittelsicherheit unterschiedliche Bezeichnungen mit entsprechend unterschiedlichen Packungsbeilagen für notwendig" (Schreiben
der Bayer AG vom 9. Aug. 1991).
Die fehlenden Hinweise im Beipackzettel von NIMOTOP S auf Tachykardie, Schwindel, Schwächegefühl, Ödeme, Zeichen einer
übermäßigen Anregung des Gehirns u.a. sind nicht nachvollziehbar, zumal NIMOTOP S vierfach höher dosiert werden soll als NIMOTOP. Bei
NIMOTOP wiederum fehlt ein Hinweis auf starke Blutdrucksenkung durch gleichzeitige Verwendung von Betarezeptorenblockern (Red.).
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