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Nachwirkungen

Vertrieb von genmanipuliertem L-Tryptophan strafbar: Die Staatsanwaltschaft Freiburg erhebt Anklage gegen den als verantwortlich beschuldigten pharmazeutischen Unternehmer der Firma AS Pharma Kirchzarten. Der Beschuldigte habe das Fertigarzneimittel L-TRYPTOPHAN ohne Zulassung des BGA in Verkehr gebracht und durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung von Personen verursacht. Im Januar 1989 sei der Firma AS vom japanischen L-TRYPTOPHAN-Produzenten Showa Denko die Änderung des Herstellungsverfahrens für den Rohstoff mitgeteilt worden, der seither durch gentechnische Manipulationen und nicht mehr wie seit 1975 biologisch hergestellt werde. Der Beschuldigte habe es unterlassen, die Einstellung der Produktion und des Verkaufs von L-TRYPTOPHAN AS anzuordnen und ein neues Zulassungsverfahren gemäß Arzneimittelgesetz zu beantragen. Unterlassungsfolge sei bei einigen Patienten ein Eosinophilie-Myalgie-Syndrom. Die Tat sei nach den einschlägigen Paragraphen des Arzneimittelgesetzes und des Strafgesetzbuches strafbar (AZ 44 Js 399/90 - 44 Js 1212/90 - 44 Ls 35/91). Das von uns im a-t 4 (1987), 35 wegen unphysiologischer Dosierung als bedenklich eingestufte L-Tryptophan war Gegenstand von Frühwarnungen in a-t 12 (1989), 116 und 1 (1990), 1. Wir übersehen inzwischen im NETZWERK DER GEGENSEITIGEN INFORMATION rund 40 schwere Zwischenfälle als Folge der L-Tryptophan-Einnahme.


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