UKRAIN IN DER KREBSTHERAPIE |
Durch Erlaß wurde die Anwendung von UKRAIN (vgl. a-t 3 [1994], 29) untersagt, da
ein Wirksamkeitsnachweis nicht erbracht und mangels vorgelegter Unterlagen auch keine Nutzen-Risiko-Bewertung seitens des Bundesministeriums
durchgeführt werden konnte... |
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