logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 1994; Nr. 5 : 48 
Warnhinweis

CAVE INTOXIKATION MIT
TRIZYKLISCHEM ANTIDEPRESSIVUM DOSULEPIN (IDOM)

Antidepressiva sind die am häufigsten zur Selbsttötung verwendeten Medikamente. Verglichen mit nicht-trizyklischen Substanzen enden Überdosierungen trizyklischer Verbindungen eher tödlich.1 Doch auch bei diesen bestehen Unterschiede: Das vergleichsweise wenig erprobte Dosulepin (IDOM) ruft nach einer australischen prospektiven Studie häufiger bedrohliche Vergiftungserscheinungen hervor als andere trizyklische Antidepressiva wie Amitriptylin (SAROTEN u.a.).

Überdosiertes Dosulepin scheint besonders die Krampfbereitschaft stärker zu erhöhen. 13% (9 von 67) der im Verlauf von fünfeinhalb Jahren in eine australische Klinik eingelieferten Dosulepin-Intoxikierten erlitten generalisierte Krampfanfälle, aber nur 2% (5 von 220) derjenigen mit Überdosis anderer Trizyklika. Herzrhythmusstörungen im Sinne einer anhaltenden Tachyarrhythmie oder eines kompletten Herzblocks traten unter Dosulepin-Vergiftung bei 6% (4) der Patienten auf im Vergleich zu 1% (3) aus der Vergleichsgruppe.2

Sedierung und verlängertes QRS-Intervall im EKG finden sich in beiden Gruppen etwa gleich häufig. Geringe Sedierung und normale QRS-Breite scheinen schwere Komplikationen bei Dosulepin-Intoxikation nicht auszuschließen.2

FAZIT: Dosulepin (IDOM)-Intoxikationen verursachen häufiger Krampfanfälle und Herzrhythmusstörungen als Vergiftungen mit anderen trizyklischen Antidepressiva. Angesichts fehlender Vorteile im Vergleich zu bewährten Antidepressiva wie Amitriptylin (SAROTEN u.a.) und der auffälligen Risiken beim Suizidversuch erscheint uns Dosulepin entbehrlich.

1  KAPUR, S. et al.: J. Am. Med. Ass. 268 (1992), 3441
2  BUCKLEY, N. A. et al.: Lancet 343 (1994), 159


© 1994 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikela-t 1994; Nr. 5 : 48