HOCHDRUCKBEHANDLUNG DER WAHL |
Im Verordnungsratgeber ACE-Hemmer (a-t 2 [1995], 10) schreiben Sie: "Bei
Bluthochdruck haben ACE-Hemmer noch den Status eines Mittels der Reserve, wenn Standardtherapeutika wie Betarezeptorenblocker oder Diuretika kontraindiziert
sind oder nicht vertragen werden." Für die Behandlung der chronischen Herzinsuffizienz mit Stauungszeichen gelten ACE-Hemmer hingegen als Mittel der Wahl, weil sie nachweislich lebensverlängernd wirken (a-t 3 [1992], 29), Red. |
© 1995 arznei-telegramm |
Autor: angegebene Leser bzw. Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.