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Korrespondenz

ACTOVEGIN: EIN EINSCHÜCHTERUNGSVERSUCH

Nach Veröffentlichung eines zweizeiligen Leserbriefes in a-t 5 (1996), 47 zum Kälberblutpräparat ACTOVEGIN mahnt der Hersteller Nycomed den Autor per Anwalt auf Unterlassung der Äußerung ab und droht Schadenersatzanspruch an. Eine Rechnung über knapp 2.500 DM für "Bemühungen" der Kanzlei liegt bei. Bei sinkenden Umsatzerlösen (-10% für ACTOVEGIN gegenüber dem Vorjahr) wäre die Firma besser beraten, für eine akzeptable Produktpalette zu sorgen, als zu versuchen, Kritiker einzuschüchtern. Immerhin entfällt 1995 etwa ein Drittel des Nycomed-Jahresumsatzes von 36 Mio DM (Fabrikabgabepreis) über öffentliche Apotheken auf ACTOVEGIN.

Die Assoziation eines Krankenkassen-Apothekers "Blutwurst auf Kassenrezept" (a-t 12 [1987], 109) spiegelt das mangelnde Vertrauen in das gegen zerebrale und periphere Durchblutungsstörungen angebotene Produkt wider (a-t 10 [1976], 79; 11 [1985], 84; 1 [1990], 5). Auch nach Überzeugung der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft liegen "keine Arbeiten vor, die einen therapeutischen Nutzen dieser Präparate (ACTOVEGIN/ACTIHAEMYL, –Red.) ausweisen" (AVP 1/96, 5). Nach Ansicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sollen heute keine BSE-verdächtigen Arzneimittel mehr im Handel sein (a-t 4 [1996], 34). Wir halten es indes – ebenso wie viele Fachleute – für zur Zeit technisch unmöglich, BSE-Freiheit zu garantieren. Da zudem allergische Reaktionen bis hin zum Schock in Verbindung mit Kälberblutpräparaten dokumentiert sind, fällt unsere Nutzen-Risiko-Abwägung negativ aus. Dem Leserbriefautor gewähren wir selbstverständlich Rechtsschutz, –Red.


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