logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 1996; Nr. 7: 71nächster Artikel
Kurz und bündig

"Pille" und Brustkrebs: In Großbritannien enthalten Packungsbeilagen östrogen- und gestagenhaltiger Kontrazeptiva seit Anfang der 90er Jahre eine Warnung vor Brustkrebs (a-t 9 [1990], 84). Laut Rote Liste ist eine mögliche Verbindung zwischen Einnahme der Hormonpräparate und einem erhöhten Mammakarzinomrisiko "offen" (Rote Liste 1996 O 10 r). Die Auswertung von 54 epidemiologischen Studien mit Daten von über 150.000 Frauen untermauert jetzt den Verdacht: Unter Einnahme der "Pille" und bis zu zehn Jahre danach besteht erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Mammakarzinoms. Je älter die Frau zur Zeit der letzten Einnahme ist, desto größer ist die Zahl zu erwartender zusätzlicher Brustkrebserkrankungen (+ 0,5 pro 10.000 16-19jährige und + 30 bei 40-44jährigen; s. Tabelle). Zehn oder mehr Jahre nach Absetzen hat sich die zusätzliche Gefährdung offensichtlich verloren. Ein Karzinomrisiko, das bereits kurz nach Beginn der Einnahme ansteigt, mit der Dauer des Gebrauchs nicht weiter zunimmt und zehn Jahre nach Absetzen wieder auf "normales" Niveau zurückgeht, läßt sich durch Promotion eines latent vorhandenen Tumors erklären. Ein genotoxischer, also auf direkter Beeinträchtigung der Erbinformation beruhender Effekt erscheint unter diesen Umständen nicht plausibel. Wird bei Frauen, die hormonal verhüten, Brustkrebs festgestellt, ist dieser klinisch weniger fortgeschritten als bei Frauen, die niemals die Pille genommen haben (Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer: Lancet 347 [1996], 1713/ati d). Dies spricht eher für eine bessere Vorsorge bei Pillenverwenderinnen, weniger für einen Einfluß der Hormone auf Wachstum und Metastasierungstendenz der Geschwülste, –Red.


© 1996 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikela-t 1996; Nr. 7: 71nächster Artikel