AMBULANTE SCHMERZBEHANDLUNG |
... Derzeit habe ich einen Tumorpatienten, der von einer gut funktionierenden Therapie mit 2 x täglich 30 mg Morphin (MST) auf
Fentanyl-Pflaster (DUROGESIC) umgestellt werden möchte. Bis ausreichende klinische Erfahrungen vorliegen, soll die Dosisfindung stationär erfolgen.3 Bei akuten Schmerzen, z. B. nach Operationen, sind Fentanyl-Pflaster kontraindiziert, nachdem in den USA Todesfälle infolge Atemlähmung aufgetreten sind. Auch bei chronischen Tumorschmerzen kommt es bei 2% der Anwender initial zur Atemdepression,5 die gegebenenfalls die wiederholte Anwendung von Naloxon (NARCANTI u. a.) erfordert. Entfernen des Pflasters reicht nicht aus, denn die Halbwertszeit beträgt aufgrund des vorhandenen Depots in der Haut bis zu 22 Stunden.3 Bei erhöhter Temperatur geht mehr Fentanyl ins Blut über bis zu 30% bei 40° C Hauttemperatur. Ob die vom Hersteller dann empfohlene Dosisanpassung realisiert werden kann, bleibt angesichts der langen Wirkdauer fraglich. Gefahr der Überdosierung besteht auch, wenn Patienten Heizkissen u. ä. in der Nähe der Applikationsstelle verwenden sowie bei ungewohnter körperlicher Aktivität.2,5 Angehörige dürften mit der Erkennung von Überdosierungserscheinungen oft überfordert sein. Das Abhängigkeitspotential von transdermalem Fentanyl ist nicht größer als das von retardiertem Morphin und bei Schmerzpatienten von untergeordneter Bedeutung (vgl. a-t 2 [1994], 21). Für eine Regelung der Entsorgung fühlen sich weder der Hersteller noch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zuständig.6,7 Nach dem Gebrauch bleiben beachtliche Mengen Fentanyl im Pflaster (rund 2,5 mg beim größten Pflaster). Warum sollte der Hersteller nicht zur Rücknahme gebrauchter Pflaster verpflichtet werden? Der bürokratisierte, durch die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung geregelte Vertriebsweg von DUROGESIC wird zur Farce, wenn die Pflaster nach Gebrauch mit etwa 25% der Ausgangswirkstoffmenge im Hausmüll landen, Red. |
© 1996 arznei-telegramm |
Autor: angegebene Leser bzw. Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.