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Kurz und bündig

Schafft der Rezeptblock zufriedenere Patienten? Arzneimittelverordnungen in der Praxis erfüllen nicht immer die Kriterien einer rationalen Therapie, die angemessen, wirksam, sicher und ökonomisch sein soll. Als ein "nicht pharmakologischer" Faktor, der das Verschreibungsverhalten des Arztes beeinflussen soll, gelten die Erwartungen der Patienten. Angeblich sind diese zufriedener, wenn ihre Wünsche erfüllt werden. Nach einer Göttinger Befragung in 10 Allgemeinpraxen erwartet fast die Hälfte (86/185) der Teilnehmer vom Arzt ein Rezept. 82% dieser Patienten erhalten auch eine Arzneiverordnung, insgesamt sind es 68%. Eine zweite Befragung nach dem Arztbesuch bringt zutage, dass Patienten, deren Vorstellungen erfüllt wurden, nicht zufriedener sind als diejenigen, die trotz Verordnungswunsch ohne Rezept wieder gehen. Ärzte müssen demnach nicht fürchten, dass ihre Klientel den Doktor wechseln könnte, wenn sie eine pharmakologisch zweifelhafte Verordnung verweigern (HIMMEL, W. et al.: Scand. J. Prim. Health Care 15 [1997], 118). Das Ergebnis bestätigt die Erfahrung, dass Patienten die Verweigerung einer Wunschverordnung durchaus auch positiv deuten: "Der Doktor weiß, was er tut." -Red.


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