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Korrespondenz

GRAPEFRUITKERNEXTRAKT -
EIN BIOLOGISCHES BREITBANDANTIBIOTIKUM?

... Im Buch "Das Wunder im Kern der Grapefruit"1fand ich eine lange Liste von Bakterien und Pilzen, gegen die der Kernextrakt wirksam ist. Dies ist im Labor wohl untersucht worden. Am Ende heißt es: "...Beeindruckt von den vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten sind einige Wissenschaftler schon jetzt der Meinung, dass es sich hierbei um das mit Abstand interessanteste, rein biologische Breitbandtherapeutikum, Antibiotikum, Antimykotikum und Antiparasitikum, Konservierungs- und Hygienemittel der Zukunft handelt." Mich interessiert Ihre Stellungnahme hierzu ...

A. RÖMHILD (Kinderarzt) D-22299 Hamburg

1  SHARAMON, S. , B. J: BAGINSKI: "Das Wunder im Kern der Grapefruit", 5. Aufl., Windpferd, Aitrang 1995

Veröffentlichte wissenschaftliche Studien, die eine antibakterielle Wirksamkeit von Grapefruitkernextrakt belegen, finden wir nicht. In einigen der hierzulande als "Nahrungsergänzung" oder Kosmetikum angebotenen Produkte hat das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker Benzethoniumchlorid nachgewiesen, teilweise in Konzentrationen über 10% (z.B. in CITRICIDAL 100),1 in anderen Zubereitungen auch Triclosan.2 Die genannten Effekte könnten auf diese oder andere Konservierungsstoffe zurückgehen.

Benzethoniumchlorid und Triclosan sind in Lebensmitteln verboten, "Nahrungsergänzungen" mit solchen Beimischungen nicht verkehrsfähig. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin warnt vor Gebrauch hochkonzentrierter Benzethoniumchlorid-haltiger Zubereitungen.2

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker erhielt drei Verdachtsberichte über Störwirkungen in Verbindung mit Grapefruitkernextrakt- Zubereitungen: Augenentzündung mit Ekzem nach Auftragen einer Creme im Bereich des Auges, die mit einigen Tropfen CITRICIDAL vermischt war, Übelkeit nach Einnahme von CITRICIDAL und Bläschenbildung im Mund nach Zähneputzen mit dem Präparat,1 -Red.

1

Arzneimittelkomm. der Deutschen Apotheker: Schreiben vom 30. Jan. 1998

2

BgVV: Schreiben vom 27. Jan. 1998


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