Homöopathie zur Malariaprophylaxe ungeeignet: Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker warnt vor homöopathischen Mitteln zur Malariaprophylaxe. Malaria ist eine "unter Umständen lebensbedrohliche Krankheit, der nicht durch unspezifische homöopathische Mittel begegnet werden kann". Deshalb sollen Apotheker solche Präparate nicht zur Prophylaxe abgeben. Insektenabwehr mit bedeckender Kleidung, Moskitonetzen und Repellentien sowie die Einnahme spezifischer Prophylaktika wie Chloroquin (RESOCHIN u.a.), Proguanil (PALUDRINE) und Mefloquin (LARIAM) in Abhängigkeit vom Reiseziel sind unersetzbar (Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker: Dtsch. Apoth. Ztg. 138 [1998], 996). |
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