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Arzneiverordnungs-Report - anschwärzende Firmen zahlungspflichtig? Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Widerspruchsverfahren das Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen den Arzneiverordnungs-Report '97 (AVR) aufgehoben. Firmen wie Schwabe hatten das Erscheinen des Buches mit der Behauptung verhindert, dass die Bewertung der Arzneimittel die Meinung der gesetzlichen Krankenkassen und keine unabhängigen wissenschaftlichen Wertungen seien (a-t 10 [1997], 101). Zum Beleg wurde der wissenschaftliche Herausgeber des AVR durch Privatdetektive ausspioniert, um dessen Integrität als Wissenschaftler in Zweifel ziehen zu können. Ob rätselhafte Einbrüche in Buchhaltungsbereiche der AOK-Zentrale auch damit zu tun haben, bleibt offen. Pressekonferenzen von BPI-Firmen über angebliche finanzielle Zuwendungen an den Herausgeber (a-t 3 [1998], 29) haben anscheinend wenig genützt. Die Veröffentlichung der unzensierten Ausgabe des AVR steht an. Der materiell geschädigte Fischer-Verlag hat Anspruch auf Wiedergutmachung und könnte die klagenden Firmen verpflichten, die Herausgabe des ungeschwärzten Buches zu finanzieren. Wir hoffen, dass der Verlag konsequent gegen die anschwärzenden Unternehmen vorgeht, -Red.


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