Weihrauchharzextrakt H15 hat "keinen messbaren Effekt" bei rheumatoider Arthritis. Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt veröffentlichte
plazebokontrollierte Studie.1 Die klinische Prüfung selbst, zwei parallele gleichartige Untersuchungen mit insgesamt 78 Patienten, liegt schon zehn
Jahre zurück. Nach unethischer, aber üblicher Praxis (a-t 6 [1996], 56) wurden die Negativdaten
"damals als nicht publikationswürdig"1 erachtet.
Interesse an den Befunden kommt wieder auf, als im Labor ein möglicher Wirkmechanismus des Harzextrakts entdeckt wird. Inhaltsstoffe des in der indischen
Volksmedizin (Ayurveda) gegen Entzündungen und Schmerzen verwendeten Extrakts (Boswellia-Säuren, a-t 4
[1997], 44) hemmen die Synthese von Leukotrienen - wie Prostaglandine Abkömmlinge der Arachidonsäure und Entzündungsvermittler. Auf der
Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie 1994 wird in Form eines Abstracts eine vom Hersteller veranlasste2 Neuberechnung
("Metaanalyse"3) der Daten präsentiert. Demnach sollen Schmerzen und Schwellungen an Gelenken unter H15 signifikant
("p<0,05") stärker abnehmen als unter Plazebo.3 Die Daten selbst werden nicht vorgelegt. Den ohne inhaltliche Kenntnis als Koautoren
genannten Prüfärzten bleibt die Berechnung undurchsichtig.2,4
Pflanzliche Mittel genießen besonders wegen vermeintlicher Unschädlichkeit hohe Akzeptanz. In Laien-Medien wird H15 gegen Rheuma,
entzündliche Darmerkrankungen oder Hirntumoren "aggressiv"5 propagiert. Durch die Fachpresse geistert die "Metaanalyse" bereits als
wissenschaftlicher Beleg für den Nutzen bei rheumatoider Arthritis.6,7 Die Prüfärzte an einem der beteiligten Zentren haben sich daher
entschlossen, die ihnen verfügbaren Teildaten über 37 Patienten, die keine therapeutische Wirksamkeit von H15 erkennen lassen, jetzt zu
veröffentlichen.1 In einer weiteren, nur als Abstract vorliegenden Untersuchung bleibt ein Nutzen bei früher rheumatoider Arthritis ebenfalls
aus.8
Weihrauchharzextrakt ist in Deutschland nicht zugelassen. Eine Erlaubnis zum Import lässt sich aus der kommerziellen Registrierung in einem Schweizer Kanton
nicht ableiten. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie rät jetzt von der Anwendung ab.2 Die Verwendung nutzloser Präparate kann
besonders in Frühstadien verheerende Folgen haben, da in dieser Zeit irreparable Gelenkschäden eintreten können.4
|