logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 1999; Nr. 6: 65nächster Artikel
Netzwerk aktuell

NETZWERK-Bericht Nr. 10.000 - Cave Injektion nichtsteroidaler Rheumamittel: Nach einmaliger intramuskulärer Injektion des Antirheumatikums Diclofenac (VOLTAREN u.a.) entwickelt ein 63-jähriger Rentner mit Lumboischialgie lebensbedrohliche Anaphylaxie mit Blutdruckabfall auf 50/30 mmHg. Dieser NETZWERK-Bericht Nr. 10.000 ist zugleich der 27. Bericht über anaphylaktische Reaktion bzw. Schock nach parenteraler Anwendung von Diclofenac, der uns zugeht. Das mehrfach höhere Risiko der Injektion gegenüber oraler oder rektaler Anwendung nichtsteroidaler Antirheumatika (NSAR) gilt auch für Nervenschädigung, Gewebsnekrosen, Abszesse und Sepsis (vgl. a-t 9 [1995], 95; 8 [1997], 87). Seit 1993 will daher das Bundesgesundheitsamt/BfArM nur die einmalige Injektion von NSAR zulassen und auch nur dann, wenn ein rascher Wirkungseintritt erforderlich oder keine andere Wirkstoffzufuhr möglich ist. Die nur für einen Patienten bestimmten Packungen sollen daher nur eine Ampulle enthalten. Nach zahlreichen Widersprüchen betroffener Hersteller stützt jetzt das Verwaltungsgericht Berlin die behördliche Auflage in einem Vergleich (Pharm. Ztg. 144 [1999], 1530). Mehrere ("kurmäßige") Injektionen von NSAR lassen sich nicht rechtfertigen und bedeuten für den injizierenden Arzt im Schadensfall ein besonderes Haftungsrisiko. Auch bei sehr restriktiver einmaliger Injektion ist der Patient über das erhöhte Risiko aufzuklären und mindestens eine Stunde lang zu beobachten. Notfallmedikamente sind griffbereit zu halten. Oft scheint ein Vaskulitis-Typ der Schockreaktion, der auf kreislaufstabilisierende Maßnahmen mangelhaft anspricht, den Verlauf zu komplizieren.


© 1999 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikela-t 1999; Nr. 6: 65nächster Artikel