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vorbild? verordnungsbeschränkung für gyrasehemmer in dänemark
 
VORBILD?
VERORDNUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR GYRASEHEMMER IN DÄNEMARK


Um die zunehmenden Resistenzen gegen Antibiotika einzudämmen zieht Dänemark jetzt die Notbremse. Offensichtlich besteht kein Vertrauen mehr in Appelle, Antibiotika gezielt zu verwenden. Druck wird jetzt über die Kostenschiene erzeugt: Gyrasehemmer werden von den Krankenkassen nicht mehr generell, sondern nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erstattet.

Vor allem durch neue Abkömmlinge, die hierzulande mit Schlagzeilen wie "Die Breitseite gegen Atemwegsbakterien" (VAXAR-Werbung: z.B. Ärzte Zeitung vom 20./21. Februar 1998) oder "1fach einsteigen bei Atemwegsinfektionen" (TAVANIC-Werbung: z.B. Aerzte Zeitung vom 30. März 1998) für ein erweitertes Indikationsspektrum beworben werden, besteht nach Ansicht der zuständigen dänischen Kommission ein besonders grosses Missbrauchs- und Resistenzpotential. Diese Produkte werden in der ambulanten Versorgung bei Sinusitis, Bronchitis, Pneumonie und anderen Infektionen verwendet. Dabei sind "Gyrasehemmer für solche Infektionen nie Mittel der ersten Wahl" (1).

Auch für andere Antibiotikagruppen werden einschränkende Massnahmen wegen nicht therapeutisch begründbarer Verbrauchssteigerungen erwogen, ferner ein generelles Verbot für Gyrasehemmer in der Nutztierhaltung.

(1) Scrip 2456 (1999), 5

 
© Redaktion arznei-telegramm
blitz-a-t 28. Juli 1999

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