logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikelblitz-a-t 19.11.1999nächster Artikel
blitz-a-t
jetzt auch in deutschland: mifepriston (ru 486; mifegyne) für den schwangerschaftsabbruch
 
JETZT AUCH IN DEUTSCHLAND: MIFEPRISTON (RU 486; MIFEGYNE) FÜR DEN SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ist jetzt auch in Deutschland möglich. Ab Montag, den 22. November wird Mifepriston (RU 486; MIFEGYNE) von der eigens zu diesem Zweck gegründeten Firma Femagen, einer Hexal-Tochter, ausgeliefert. Mifepriston darf nicht über Großhandel und Apotheke vertrieben werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf Femagen die durchnummerierten Packungen nur direkt an Krankenhäuser und Arztpraxen liefern, die berechtigt sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.

Das Antigestagen Mifepriston ist für den medikamentösen Abbruch bis zum 49. Tag nach Beginn der letzten Regelblutung zugelassen (1). Es darf hierzulande nur bei z.B. sonographisch festgestellter intakter intrauteriner Schwangerschaft eingenommen werden. Herzaktionen des Embryo lassen sich aber frühestens am 38. Tag nachweisen. Die Zeitspanne für die Entscheidung zum Abbruch ist dann mit höchstens 11 Tagen sehr kurz.

Der Zulassungsbescheid sieht ausdrücklich die Anwendung mit Misoprostol (CYTOTEC) oder Gemeprost (CERGEM) vor (2). Nach Einnahme von Mifepriston und Anwendung eines Prostaglandins unter ärztlicher Aufsicht ist ein dritter Arztbesuch zur Kontrolle des vollständigen Aborts nach 10 bis 14 Tagen vorgeschrieben (1).

WIRKSAMKEIT: Das Antigestagen allein führt nur bei 60% bis 80% zu einem Abbruch. Eine Einmaldosis von 600 mg wird daher nach 36 bis 48 Stunden durch Gemeprost (1 mg vaginal) oder Misoprostol (400 µg per os) ergänzt. Unter den Kombinationen liegt die Abbruchrate innerhalb von sieben Wochen nach der letzten Regel bei 92% bis 99% (3). Der Abbruch tritt in der Mehrzahl innerhalb von vier Stunden nach Prostaglandinanwendung ein (4,5). Selten kann der gesamte Abort aber bis zu 14 Tage nach Einnahme von Mifepriston dauern (4). Ab der achten Schwangerschaftswoche sinken die Abbruchraten (3,6). In der einzigen teilweise randomisierten Vergleichsstudie ist dann die Absaugmethode mit unverändert hoher Abbruchrate (98%) der Kombination aus Mifepriston plus Gemeprost (92%) überlegen. Bis zur siebten Schwangerschaftswoche wirken beide Methoden gleich gut (7).

VERTRÄGLICHKEIT: Der Abort geht mit bis zu zwölf Tage anhaltenden Blutungen einher. Der Blutverlust entspricht dem nach chirurgischem Abbruch. Bei bis zu 3% der Frauen machen starke Blutungen nachträgliche Ausschabungen erforderlich. Eine von 500 bis 1.000 Frauen benötigt Transfusionen (3,4). Praktisch jede klagt über schmerzhafte Kontraktionen im Unterbauch. Zwei von drei Frauen benötigen Schmerzmittel (3,8). Frauen, die Mifepriston in Kombination mit Misoprostol per os einnehmen, scheinen weniger Analgetika zu benötigen (9). Schwerwiegende Komplikationen wie Uterusruptur sind in Verbindung mit Gemeprost beschrieben, bisher aber nicht unter Misoprostol. Weitere häufige Störwirkungen sind Übelkeit und Erbrechen (bis 76%), Durchfall, Kopfschmerzen, Schwindel und Müdigkeit (jeweils bis 30%) (3,4,8,10). Im Vergleich zur Vakuumaspiration ist offenbar seltener mit Infektionen des kleinen Beckens zu rechnen (7).

Extrauteringravidität, chronische Nebennierenrindeninsuffizienz und schweres, unzureichend behandeltes Asthma sind Kontraindikationen. Vorsicht ist bei Gerinnungsstörungen geboten (1). Frauen über 35, starke Raucherinnen und Frauen mit anderen kardiovaskulären Risikofaktoren sollen auf den medikamentösen Abbruch verzichten (6,8).

Prostaglandine wirken teratogen. Das fruchtschädigende Potential von Mifepriston ist ungeklärt. Frauen, deren Schwangerschaft fortbesteht, müssen dies wissen.

AKZEPTANZ: Die Mehrzahl der Frauen (75% bis 95%), die eine Schwangerschaft medikamentös abgebrochen haben, sind mit der Methode zufrieden (4). Wenn sich Frauen bevorzugt für einen medikamentösen oder chirurgischen Abbruch entscheiden, haben beide Methoden gleich hohe Akzeptanz (95% vs. 90%). Im randomisierten Vergleich sind nach Vakuumaspiration mehr Frauen zufrieden (74% vs. 87%), insbesondere ab der achten Schwangerschaftswoche (11). Gründe, sich für den Abbruch mit Mifepriston zu entscheiden, sind Furcht vor Narkose und chirurgischem Eingriff. Das Erleben des Abbruchs bei vollem Bewusstsein über mehrere Tage wird andererseits als belastend empfunden. Die Narkose und die kurze Dauer des Eingriffs – ein Arzt- bzw. Klinikbesuch – werden daher auch als Gründe für die Entscheidung zur Absaugmethode genannt (11-13).

KOSTEN: Eine Packung Mifepriston (MIFEGYNE) kostet 154 DM.

FAZIT: Ab 22. November 1999 wird das jetzt für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch zugelassene Antigestagen Mifepriston (RU 486; MIFEGYNE) an Kliniken oder Ärzte ausgeliefert. Prostaglandine wie Gemeprost (CERGEM) oder Misoprostol (CYTOTEL) sind zusätzlich erforderlich, auch wenn diese Indikation von den Herstellern nicht beantragt ist. Bis zur siebten Woche lässt sich eine Schwangerschaft mit Mifepriston plus Prostaglandin genauso zuverlässig beenden wie mit der Absaugmethode. Nach dem erforderlichen Nachweis einer intakten intrauterinen Schwangerschaft bleibt mit höchstens elf Tagen nicht viel Zeit für die Entscheidung. Furcht vor Narkose, Operation oder Infektion können Gründe sein, einen medikamentösen Abort zu bevorzugen. Das bewusste Durchleben des Abbruchs über mehrere Tage kann andererseits belastend sein. Mit Abdominalbeschwerden ist zu rechnen. Blutungen halten bis zu zwölf Tage an. Bei 3 von 100 Frauen sind Nachkürettagen erforderlich.

(1) Femagen: Fachinformation MIFEGYNE, Stand Nov. 1999
(2) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Schreiben vom 10. Nov. 1999
(3) SPITZ, I. M. et al.: N. Engl. J. Med. 338 (1998), 1241
(4) MURRAY, S., K. MUSE: Clin. Obstet. Gynecol. 39 (1996), 474
(5) ULMANN, A. et al.: Acta Obstet. Gynecol. Scand. 71 (1992), 278
(6) CADEPOND, F. et al.: Ann. Rev. Med. 48 (1997), 129
(7) HENSHAW, R. C. et al.: Hum. Reprod. 9 (1994), 2167
(8) Drug Ther. Bull. 31 (1993), 5
(9) PEPLOW, P. V.: Contraception 50 (1994), 69
(10) HEBEL, S. K. et al. (Hrsg.): "Drug Facts and Comparisons", St. Louis (USA), Juni 1998, Seite 788
(11) HENSHAW, R. C. et al.: Brit. Med. J. 307 (1993), 714
(12) WINIKOFF, B. et al.: Arch. Fam. Med. 7 (1998), 360
(13) Drug Ther. Bull. 36 (1998), 13

© Redaktion arznei-telegramm
blitz-a-t 19. November 1999

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikelblitz-a-t 19.11.1999nächster Artikel