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Nachzulassung - Aufarbeitung der Altlasten: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zeigt Aktivitäten. Der Vorveröffentlichung der Liste von 5.200 Arzneimitteln, auf deren Zulassung die Hersteller verzichten (a-t 2001; 32: 63), folgt die Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 30. Juni 2001, so dass die gesetzlich vorgegebene Abverkaufsfrist von zwei Jahren (!) am 1. Juli 2001 und nicht erst am 1. Jan. 2002 beginnt. Eine weitere Aufstellung mit 5.000 Arzneimitteln, die wegen fehlender Daten sofort gelöscht werden, steht jetzt im Internet (http://www.bfarm.de/de_ver/aenderungen.html - unter dem Datum vom 15. Juni), so dass insgesamt 10.200 Altlasten verschwinden. Im Nachzulassungsverfahren befinden sich noch 7.300 Altarzneimittel mit zum Teil auch sinnvollen Inhaltsstoffen, 3.500 Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen und 4.700 registrierpflichtige Homöopathika.

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