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CM3: FRECHHEIT SIEGT

CM3-Kapseln quellen im Magen zu kleinen "Schwämmchen" auf und sollen das Abnehmen erleichtern. Mindestens acht Darmverschlüsse werden mit dem rezeptfreien Medizinprodukt in Verbindung gebracht. In a-t 2001; 32: 95 forderten wir daher das sofortige Verbot. Die Firma A + G Lifescience behauptet dagegen in einem bundesweiten Rundschreiben an Apotheken, CM3 sei "eines der ... sichersten Produkte zur Adipositas-Behandlung"1. Die Nebenwirkungsrate liege "auf Plazeboniveau"1. In Bezug auf Nebenwirkungen, die klinische Behandlung erforderten, schreibt die Firma: "Nach Untersuchungen des BfArM lag bei diesen kein ursächlicher Zusammenhang mit der Einnahme von CM3 vor und über die klinische Behandlung hinaus bestand in keinem der Fälle eine gesundheitliche Beeinträchtigung"1.

Dies ist nachweislich falsch und irreführend: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellt in einer Pressemitteilung fest, "dass im BfArM keine Untersuchungen durchgeführt wurden, die den Schluss zulassen, dass zwischen der Einnahme von CM3 und den gemeldeten klinisch behandlungsbedürftigen Nebenwirkungen kein Zusammenhang bestehen würde"2. Dies wird den Apotheken jedoch nicht per Rundschreiben mitgeteilt. Die irreführende Werbung ist somit im Sinne des Herstellers erfolgreich.

In der CM3-Gebrauchsanweisung fehlen Hinweise auf die lebensbedrohlichen Folgen der Einnahme. Die lange Liste der Gegenanzeigen ist für medizinische Laien weder verständlich (z.B. "Ulcera ventriculi et duodeni") noch beurteilbar (z.B. "krankhafte Verengungen des Verdauungstraktes, z.B. Achalasie, Pylorusstenose, Ösophagus- und Dünndarmdivertikel")3. Ein Produkt, das lebensbedrohlichen Darmverschluss auslösen kann, ist nicht zur Selbstmedikation geeignet. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes muss CM3 daher schleunigst vom Markt. Dies gilt umso mehr, als der Hersteller bei drei der acht beim BfArM dokumentierten Ereignisse mit Darmverschluss behauptet, der Patient habe Schuld, weil er Gegenanzeigen nicht beachtet habe. Damit bestätigt der Hersteller indirekt, dass CM3 nicht anwendungssicher - also bedenklich - ist.

Bislang galt CM3 als unverdaulich. Jetzt wirbt der Hersteller damit, dass das Produkt "im Darm in kleine Faserstückchen" zerfalle. Seit Mitte des Jahres sei "modifiziertes CM3" im Handel.4 Ein Rückruf der alten CM3-Version erfolgte nicht. Alte und neue Ware sind somit in verschiedener Zusammensetzung unter dem selben Namen im Handel. Ein solches Produkt erachten wir für nicht verkehrsfähig. Die für die Überwachung der Firma zuständige Landesbehörde von Nordrhein-Westfalen prüft den Vorgang. Wie lange noch?

© 2001 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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