Das italienische Gesundheitsministerium hat am 6. März 2002 den Vertrieb des Appetithemmers Sibutramin (REDUCTIL) gestoppt.1 Auslöser
waren 50 Berichte über unerwünschte Wirkungen, von denen 2 tödlich verlaufen sind.2 Jetzt muss sich auch der Arzneimittelausschuss
(CPMP) der Europäischen Arzneimittelbehörde EMEA mit der längst überfälligen Neubewertung von Nutzen und Schaden von Sibutramin
befassen.
Mindestens 34 Todesfälle sind in Verbindung mit Sibutramin bekannt (28 in den USA, je 2 in Großbritannien und Italien, je 1 in Südafrika und der
Schweiz).2 In Deutschland überblickt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 74 Nebenwirkungsberichte einschließlich
Herzrhythmusstörungen, Hypertonie und zentralnervösen Störwirkungen. Die Behörde sieht jedoch keinen Anlass für eine
Marktrücknahme von Sibutramin in naher Zukunft.3
Wir halten hingegen den Schritt der italienischen Behörde für konsequent und richtig. "Es gibt keinen Beleg dafür, dass Sibutramin das Leben
eines einzigen Patienten verlängert oder das mit Übergewicht-assoziierte Risiko von Schlaganfall oder Herzinfarkt verringert hat," warnt die US-
amerikanische Verbrauchergruppe Public Citizen.4
Wie die bereits vom Markt gezogenen konventionellen stimulierenden Appetithemmer vom Typ D-Norpseudoephedrin (ANTIADIPOSITUM X-112 S; a-t 2001; 32: 63) trägt auch Sibutramin nicht zur dauerhaften Gewichtsabnahme bei und behindert die
tatsächlich Erfolg versprechenden (und unbedenklichen) Maßnahmen: Umstellung von Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten. Wegen
unerwünschter Effekte wie Blutdrucksteigerung, Tachykardie, Schlaganfall, psychischer und anderer schwerwiegender Störwirkungen erachten wir die
Nutzen-Schaden-Abwägung als negativ (vgl. a-t 2001; 32: 27 und 2001; 32: 56). Seit Markteinführung von Sibutramin raten wir deshalb von der Verordnung ab (a-t 1998; Nr. 9: 77-8 und 1999; Nr. 2: 23-4).
|