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Botulinumtoxin (BOTOX) gegen Falten? Muskellähmendes Botulinumtoxin A (BOTOX u.a.) wird hierzulande offiziell nur zur Behandlung schwerwiegender spastischer Erkrankungen wie Dystonien (vgl. a-t 1993; Nr. 9: 87-9) oder infantiler Zerebralparese (a-t 2001; 32: 120-1) angeboten. Das Toxin ist inzwischen in 19 Ländern wie USA, Frankreich und der Schweiz z.B. als BOTOX COSMETIC oder VISTABEL für die "Behandlung" von Stirnfalten zwischen den Augenbrauen zugelassen (Scrip 2003; Nr. 2828: 22). Die durch gezielte Lähmung zweier Gesichtsmuskeln (M. corrugator supercilii und M. procerus) herbeigeführte Glättung soll bis zu vier Monate anhalten (http://www. botoxcosmetic.net/physician/phys_FAQ.htm). Nach zeitweilig erfolgreicher Glättung der angezielten Stirnfalte bilden sich jedoch bisweilen andere Falten deutlicher aus. Wahrscheinlich übernehmen benachbarte unbehandelte Muskelgruppen verstärkt die Funktion toxingelähmter Muskeln (BECKER, D.S.: Cosmetic Dermalogy 2002; 15: 35-6). So genannte "BOTOX-Partys", auf denen das Verschönerungsmittel ("glamour drug") mehreren Gästen injiziert wird, mögen über die Toxizität der Substanz hinwegtäuschen (MISRA, V.P.: BMJ 2002; 325: 1188). Die häufigsten Nebenwirkungen nach einmaliger Anwendung sind Kopfschmerzen (13%), Ptosis (3-5%), Atemwegsinfektion (4%) und Übelkeit (3%). Schwerwiegende Komplikationen wie Anaphylaxie, Myasthenia gravis, Glaukom und Hörbeeinträchtigung oder Ohrgeräusche sind beschrieben (Allergan: US-amerikanische Fachinformation BOTOX COSMETIC, Stand März 2002). Langzeitfolgen, vor allem bei mehrfacher Anwendung, sind nicht erforscht (MISRA, V.P.: Rapid responses; http://bmj.com/ cgi/eletters/325/7374/1188).

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