EVIDENZSTUFE 1A FÜR GLUKOSAMIN (DONA 200-S) BEI ARTHROSE? |
Heute wurde mir von einem Pharmareferenten ein Prospekt der Firma Opfermann übergeben.1 Nach den hier dargestellten Studien wäre
für das Präparat DONA 200-S eine Evidenz von Grad 1a nachgewiesen. Somit dürften gegen die Verordnung des Präparates bei Arthrosen keinerlei Bedenken
bestehen. Ich möchte Sie um eine Stellungnahme bitten. Der Prospekt1 nimmt Bezug auf ein COCHRANE-Review: In diese 1999 fertig gestellte und seither nicht aktualisierte systematische Übersicht zum
Nutzen von Glukosamin (DONA 200-S) bei Arthrose werden zwölf randomisierte kontrollierte Studien eingeschlossen.2 Von diesen haben acht3-10
auch nach Einschätzung der Autoren des Reviews zum Teil gravierende Qualitätsmängel. Im vollständigen Text werden die
Qualitätsmängel zwar diskutiert. Dies bleibt aber ohne Folgen für die Metaanalyse. Mehr noch: Im Abstract* fallen die Bedenken völlig unter den
Tisch. Hier wird nur das positive Ergebnis der Übersicht referiert, dagegen fehlen jegliche Informationen über das zu Grunde liegende problematische
Ausgangsmaterial. Die Studie mit den höchsten Qualitäts-Scores ist ein unveröffentlichtes Manuskript, das bei Aufnahme in das COCHRANE-Review angeblich
bereits "zur Publikation eingereicht" war. Seither sind dreieinhalb Jahre vergangen, ohne dass die Arbeit veröffentlicht vorliegt. Als größte
Studie mit 319 Patienten hat sie großen Einfluss auf die Ergebnisse. In praktisch allen Auswertungen zeigt sie zudem den stärksten Effekt. Wie bei der
Mehrzahl der ausgewerteten Studien ist auch an dieser der italienische Glukosamin-Hersteller Rotta beteiligt.2 Wir halten es für unannehmbar, eine
systematische Übersicht auf eine seit mehreren Jahren "zur Publikation eingereichte", aber immer noch unveröffentlichte - mithin für
niemanden überprüfbare - Studie zu stützen. Auf unsere Kritik, die wir auch offiziell als Kommentar zum Review auf der Homepage der
COCHRANE Collaboration geäußert haben, erhielten wir bis Drucklegung keine Reaktion. |
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