Antiphospholipid-Syndrom - stärkere Gerinnungshemmung nicht besser als konventionell dosierte: Autoantikörper gegen
Phospholipid- oder Glykoprotein-Strukturen, die die Gerinnung aktivieren und venöse und arterielle Thrombosen auslösen können, kennzeichnen das
Antiphospholipid-Syndrom. Es kann isoliert auftreten oder im Rahmen von rheumatischen Erkrankungen wie Lupus erythematodes. Das Thromboserisiko wird vor
allem durch die Vorgeschichte und Grunderkrankung der Patienten bestimmt. Bei Thrombose in der Anamnese wird meist eine stärkere Antikoagulation mit
INR*-Zielwert zwischen 3 und 4 empfohlen. Basis dafür sind lediglich Befunde aus retrospektiven Untersuchungen (LOCKSHIN, M.D., ERKAN, D.: N. Engl. J.
Med 2003; 349: 1177-79). Eine kanadische Arbeitsgruppe vergleicht jetzt erstmals den Nutzen einer Antikoagulation mit höherem INR-Zielwert (3-4) mit dem
einer konventionell dosierten (INR-Zielwert 2-3) in einer randomisierten Studie. 114 Patienten mit venöser oder arterieller Thrombose/Thromboembolie und
Nachweis von Antiphospholipid-Antikörpern (Lupus-Antikoagulans und/ oder IgG-Antikardiolipin-Antikörper) nehmen teil. Die Thrombose darf nicht unter
Antikoagulation (INR über 2) aufgetreten sein. Innerhalb einer mittleren Beobachtungszeit von 2,7 Jahren erleiden nach "Intention to treat" sechs
Patienten (10,7%) unter höherem und zwei (3,4%) unter niedrigerem INR-Zielwert ein erneutes thromboembolisches Ereignis (p = 0,15). Blutungskomplikationen
sind unter höherem INR-Zielwert nichtsignifikant häufiger (3,6% gegenüber 2,2% pro Jahr). Studienabbrüche kommen unter der stärkeren
Gerinnungshemmung ebenfalls häufiger vor, die INR-Werte liegen hier seltener im angestrebten Bereich (CROWTHER, M.A. et al.: N. Engl. J. Med. 2003; 349:
1133-38). Selbst unter intensiver Betreuung in spezialisierten Zentren lassen sich somit beim Antiphospholipid-Syndrom keine Vorteile einer stärkeren
Antikoagulation nachweisen. Bei den meisten reicht ein INR-Zielwert zwischen 2 und 3, -Red.
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