logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 2005; 36: 23nächster Artikel
Netzwerk aktuell

Gehäuft Lokalreaktionen nach Pneumokokken-Auffrischimpfung: Ein Internist beobachtet erhebliche lokale Reaktionen bei ca. 5% seiner Patienten, die nach überwiegend vier bis fünf Jahren eine Auffrischimpfung mit der Pneumokokken-Polysaccharid-Vakzine PNEUMOVAX 23 erhalten. Die doppelt handtellergroßen Rötungen und Schwellungen werden teilweise von Abgeschlagenheit und Fieber begleitet und bilden sich nach lokaler antiphlogistischer Behandlung innerhalb von ein bis zwei Wochen zurück (NETZWERK-Bericht 13.497). Laut Fachinformation sollen Wiederholungsimpfungen bei mindestens dreijährigem Abstand "im Allgemeinen" gut vertragen werden und Lokalreaktionen nur "geringfügig häufiger" auftreten als bei Erstimpfung (Aventis Pasteur MSD: Fachinformation PNEUMOVAX, Stand März 2004). Auf Anfrage teilt der Hersteller jedoch mit, dass "heftige Lokalreaktionen" nach Aufnahme der Pneumokokkenimpfung in den Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) 1998 "jetzt häufiger" vorkommen, nämlich bei etwa 30% der Wiedergeimpften. Die Firma empfiehlt daher bei "immunkompetenten Personen" einen Mindestabstand von "fünf, besser sechs Jahren" (Aventis Pasteur MSD: Schreiben vom 25. Januar 2005). Die STIKO sieht generell bei Erwachsenen und Kindern ab zehn Jahren Auffrischungen alle sechs Jahre vor (Epidemiologisches Bulletin 2004; Nr. 30: 235-50). Der Nutzen der Pneumokokkenimpfung ist aber unzureichend belegt (a-t 2003; 34: 94), die Dauer des "Impfschutzes" ist laut PNEUMOVAX-Fachinformation "nicht genau bekannt". Die jetzt auffällig gewordene Zunahme schwerer Lokalreaktionen sollte Anlass sein, die Nutzen-Risiko-Bilanz erneut zu prüfen, -Red.

© 2005 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.