Die Firma Sanofi-Aventis - Firmenleitspruch "Das Wichtigste ist die Gesundheit" - versorgt ihren Außendienst jetzt mit Argumentationshilfen
anlässlich der Bewertung des Cannabinoid-1-Blockers Rimonabant (ACOMPLIA) in
der Septemberausgabe des arznei-telegramm (Seite 77-8). Der Artikel sei "einseitig, nicht ausgewogen
und inhaltlich teilweise falsch".1 Richtigstellungen oder gar eine Gegendarstellung haben wir von Sanofi-Aventis nicht erhalten - und hierfür gibt es
auch keinen Anlass.
Vielmehr reiht sich die so genannte Argumentationshilfe für Pharmareferenten - "falls Sie von einem Ihrer Ärzte diesbezüglich angesprochen
werden"1 - in die verbreiteten "Richtigstellungen" oder "Stellungnahmen" ein, die Firmen nach a-t-Artikeln zirkulieren lassen. Es geht dabei nicht um
wissenschaftliche Bewertungen oder erforderliche Korrekturen, sondern um Marketing (a-t 2000; 31: 1-
2).
"Unser Ziel ist eine fachlich korrekte Information an unsere Kunden"1, wird der Außendienst eingestimmt. Die dann folgende Argumentationsweise
entspricht einem Muster, das uns schon häufiger aufgefallen ist: Sätze werden unvollständig zitiert und dann "richtiggestellt". In den Text werden
Interpretationen hineingelegt und anschließend "widerlegt". Selbst die neutrale Feststellung im a-t-Artikel, dass es sich bei den Studienteilnehmern "zum
Großteil" um weiße Frauen handelt, will Sanofi-Aventis mit dem Hinweis kontern, dass das "beanstandete"1 (?) Geschlechterverhältnis nur
für zwei Studien gelte, während in zwei weiteren das Geschlechterverhältnis 50 : 50 sei. Davon abgesehen, dass das nicht stimmt (an einer der
beiden Studien haben 60% Frauen teilgenommen), braucht man nicht nachzurechnen, um festzustellen, dass Frauen somit, wie beschrieben, insgesamt deutlich in
der Überzahl sind.
Unsere Einschätzung, dass es sich bei Rimonabant "um ein Mittel des Bereichs ‚Lifestyle' handelt", wird als "tendenziös"1 abgetan. Diese
Aussage spiegele "anschaulich die Grundhaltung wider"1. Auch sei es die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschuss, "über die
Erstattungsfähigkeit zu entscheiden und nicht über ‚life-style' ".1 Wie kurzsichtig solche Kommentare sind, lässt allein schon der Titel der
Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschuss anlässlich der Entscheidung erkennen, dass ACOMPLIA als Arzneimittel zur Abmagerung nicht zu Lasten
der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden darf: "Gemeinsamer Bundesausschuss ergänzt die Liste der Life style Arzneimittel um
‚ACOMPLIA'."2
Widersprüche werden konstruiert, die keine sind: So ist die Firma mit dem a-t-Hinweis, "in klinischen Studien fallen besonders psychiatrische
Störwirkungen auf", nicht einverstanden. Die Mehrzahl der Nebenwirkungen seien "nicht psychiatrischer Genese, sondern grippaler Art"1. Abgesehen
davon, dass sich hieraus gewiss kein Qualitätsmerkmal für Rimonabant ableiten lässt, werden Störwirkungen wie Angst, Schlaflosigkeit und
Depressionen - in Studien immerhin zu jeweils 5% beschrieben - durch eine solche Anmerkung nicht weniger auffällig.
Den Vogel schießt Sanofi-Aventis mit Rechenkünsten der besonderen Art ab. Die Angabe des a-t, "die Einnahme von 20 mg Rimonabant täglich
kostet im Monat 86 €"1 sei falsch. "Richtig ist: die 28er-Packung kostet 80,32 €.* Tagestherapiekosten von 2,63 € bei Dauermedikation
(98er-Packung) x 28 Tage = 73,64 €/ Monat".1 Wer klärt die Firma über den Unterschied zwischen 28 Tagen und einem Monat auf?
* Also 2,87 €/Tag. Bei 30 Tagen (Monat) macht dies - wie von uns deklariert - 86,06 €. Die Firma nimmt eine Großpackung als
Berechnungsgrundlage, -Red.
FEHLER IM a-t...
...können wir natürlich nicht 100%ig ausschließen. Wir tun jedoch alles, um diese zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise Doppelkontrollen
durch Kollegen, die nicht an der Texterstellung beteiligt waren. Dies betrifft Inhaltliches und konkrete Angaben, Preise und Preisberechnungen sowie Literaturstellen.
Auch sämtliche angegebenen Internetadressen werden am Tage der Drucklegung nachgeprüft. Vor allem aber wird jeder Text routinemäßig
durch Kollegen aus Universität, Klinik und Praxis gegengelesen, von Ärzten und Apothekern.
Im Bereich der Wertungen gibt es naturgemäß unterschiedliche Anschauungen zwischen Firmen und unabhängigen Fachleuten. So sollen die
Pharmareferenten von Sanofi-Aventis auf unseren bewertenden Kommentar, dass die Unbedenklichkeit von ACOMPLIA vor der Zulassung unzureichend
abgesichert worden ist, mit dem Satz kontern: "Über die Definition der Unbedenklichkeit entscheidet die europäische bzw. nationale
Zulassungsbehörde, und nicht das arznei-telegramm." Wohl wahr, aber eine Bewertung der Datenlage wird das arznei-telegramm dennoch vornehmen - und die
stimmt nicht zwangsläufig mit der Beurteilung der Zulassungsbehörde überein: Für Zulassungsentscheidungen von Behörden sind
statistisch messbare Werte von Relevanz, für das a-t die Abwägung von klinischem Nutzen und Schaden im Vergleich zu den bereits erhältlichen
Therapeutika. Dies ist ein feiner, aber für die ärztliche Praxis äußerst relevanter Unterschied, -Red.
Der Ruf des pharmazeutischen Außendienstes ist nicht gerade gut (a-t 2003; 34: 89-90).
Solche unzutreffenden und erbärmlich schlechten "Argumentationshilfen" verstärken diesen Eindruck. Dabei hat die Branche Visionen: "Nicht mehr die
Arztpraxis wird in Zukunft im Fokus des Pharma-Außendienstes stehen, sondern zahlreiche neue Zielgruppen, von den Krankenkassen über die
Apotheken und die sich neu formierenden Gesundheitszentren bis hin zum Patienten selbst".3 Einer der Sanofi-Aventis-Direktoren erläutert in einer
Pressemitteilung zu einer Ulmer Marketing-Tagung am Beispiel Diabetes, was darunter zu verstehen ist. Beispielsweise soll der Außendienst Diabetespatienten
dabei unterstützen, "ihre Krankheit richtig zu ‚managen'."3 Wenn die "Argumentationshilfen" kennzeichnend sind für die Qualität der
Informationspolitik bei Sanofi Aventis, wird uns Angst und Bange,
-Red.
- Sanofi-Aventis: Undatiertes Schreiben an die "Lieben
Kolleginnen und Kollegen": "Betrifft: Artikel zu ACOMPLIA im aktuellen arznei-telegramm, 8. September 2006"
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Pressemitteilung vom 18. Okt. 2006
- Press'n'Relations/MARVECS: Presseinformation vom 17. Okt. 2006
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