FENTANYL-LUTSCHER ACTIQ: TÖDLICHE VERWECHSLUNG
Bei starken chronischen Schmerzen gelten Opioide, vorzugsweise retardiertes Morphin (M-LONG RETARD, Generika), als Mittel der Wahl. Zusätzlich können Patienten ein nichtretardiertes Opioid zur Kontrolle von Durchbruchschmerzen benötigen, in erster Linie ebenfalls Morphin (vgl. a-t 2005; 36: 19-22). Das seit einigen Jahren angebotene Fentanyl zur oral-transmukosalen Anwendung (ACTIQ), bei dem eine Lutschtablette an einem Kunststoffstiel befestigt ist, erachten wir als Mittel der Reserve für Patienten mit Schluckbeschwerden. Nach einer Untersuchung der französischen Arzneimittelbehörde Afssaps dokumentiert der Anbieter Cephalon zwischen 1998 und 2007 weltweit 177 Berichte über versehentliche Anwendung des Fentanyl-Sticks durch Kinder. 37 Meldungen werden als "schwer" eingestuft. Drei Kinder im Alter von einem Jahr, 18 Monaten und zehn Jahren versterben, nachdem sie den ihren Großmüttern verordneten Lutscher verzehrt haben.1
Im Beipackzettel von ACTIQ2 wird zwar an mehreren Stellen erwähnt, dass der Stick für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden muss. Die Hinweise sind jedoch - im Gegensatz zur US-amerikanischen Gebrauchsinformation3 - weder an einer auffälligen Stelle platziert, beispielsweise zu Beginn des Dokuments, noch optisch hervorgehoben, sodass sie leicht übersehen werden können. Zudem erhalten Patienten in den USA Informationsmaterial und ein spezielles Aufbewahrungssystem mit verschiedenen Behältern, um Arzneimittelpackungen, kleine Mengen des Fentanyl-Lutschers für unterwegs sowie nicht vollständig aufgebrauchte Sticks kindersicher aufheben zu können. In Deutschland gibt es ein solches Set nicht.4
1 | Prescrire International 2008; 17: 245 | |
2 | Cephalon: Gebrauchsinformation ACTIQ, Stand Juni 2007 | |
3 | Cephalon (USA): Gebrauchsinformation ACTIQ (USA), Stand Febr. 2007 | |
4 | Cephalon: Schreiben vom 12. Jan. 2009 |
© 2009 arznei-telegramm, publiziert am 16. Januar 2009
Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.