DIMETICON-HALTIGE KOPFLAUSMITTEL: SCHWERSTE VERBRENNUNGEN
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert über eine Mitteilung der holländischen Arzneimittelbehörde, nach der in den Niederlanden Patienten schwere Verbrennungen von Haut und Haaren erlitten, die ein Mittel gegen Kopfläuse mit 4% Dimeticon und 96% Cyclometicon (Deutschland: ETOPRIL) angewendet haben (1). Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, das bereits im Dezember 2008 vor der hohen Entflammbarkeit dieses Produktes gewarnt hat, berichtet zudem über Laboruntersuchungen, nach denen "Haare zusammen mit dieser Substanzkombination heftigst brennen können und …, einmal in Brand geraten, schwer bzw. kaum noch zu löschen sind." Auch bei "anderen, analogen Substanzen bzw. Substanzkombinationen im Haar" sei ein derartiges Brandrisiko nicht auszuschließen (2).
Hersteller der Dimeticon-Cyclometicon-Kombination ist die irische Firma Thornton & Ross. Sie dokumentiert fünf Berichte über Verbrennungen bei Kindern und Erwachsenen in Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und Dänemark. Zwei Kinder sollen mit einem Feuerzeug gespielt haben, ein weiteres in die Nähe einer Kerze geraten sein (3). Aus Frankreich wird über eine Frau berichtet, die sich nach dem Auftragen der Lotion auf Haare und Kopfhaut eine Zigarette anzündet, woraufhin das Haar unmittelbar Feuer fängt. Sie erleidet Verbrennungen zweiten Grades (3,4). Bei einem niederländischen Patienten hat ein "altmodischer" gasbetriebener Boiler den Brand ausgelöst (3).
Ob neben ETOPRIL weitere Dimeticon-haltige Kopflausmittel betroffen sind, ist unklar. Das BfArM überblickt nicht einmal, welche Medizinprodukte zur Läusebehandlung hierzulande angeboten werden. Das Präparat DUCRAY ITAX, das die beiden Silikonabkömmlinge in geringerer Konzentration (zusammen 49%) enthält, trägt neuerdings einen entsprechenden Warnhinweis (5), das Dimeticon-Spray NYDA schon seit Markteinführung. Verbrennungen sollen unter keinem von beiden dokumentiert sein (6,7).
In der Gebrauchsanweisung von ETOPRIL wird seit November 2007 darauf hingewiesen, dass das Haar von Zündquellen einschließlich eines Föns fernzuhalten ist, da es brennbar sei, bis es wieder trocken aussieht (8). Konkrete Informationen darüber, dass bedrohliche Verbrennungen dokumentiert sind, fehlen jedoch. Die französische Arzneimittelbehörde hat zudem angeordnet, dass die Haare bis zum Ausspülen, also mindestens acht Stunden lang, von Flammen und intensiven Wärmequellen fernzuhalten sind (9). Wir halten das Risiko der Entflammbarkeit für unkalkulierbar und raten auch aus diesem Grund (siehe auch a-t 2008; 39: 125) von der Anwendung von Dimeticon- plus Cyclometicon-haltigen Kopflausmitteln wie ETOPRIL ab, -Red.
1 | BfArM: Presseerklärung vom 12. Jan. 2009; http://www.bfarm.de/cln_030/nn_424276/DE/Medizinprodukte/riskinfo/recommend/Entflammbarkeit__Antilaeusemittel.html__nnn=true |
2 | Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen: Mitteilung vom 12. Dez. 2008 |
3 | Thornton & Ross: Schreiben vom 27. Jan. 2009 |
4 | Afssaps: Risikoinformation vom 14. Nov. 2008 |
5 | Pharm. Ztg. 2009; Nr. 4: 109 |
6 | Pohl Boskamp: Schreiben vom 23. Jan. 2009 |
7 | Pierre Fabre: Schreiben vom 23. Jan. 2009 |
8 | Dr. Wolff: Gebrauchsinformation ETOPRIL, Stand Nov. 2007 |
9 | Afssaps: Risikoinformation vom 1. Dez. 2008 |
© Redaktion arznei-telegramm, blitz-a-t 28. Januar 2009
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