a-t hat PANDEMRIX-Verträge öffentlich gemacht
Ende 2007 haben Bundesregierung und Landesbehörden Verträge mit GlaxoSmithKline zur Lieferung des Pandemieimpfstoffes PANDEMRIX geschlossen und Geheimhaltung vereinbart (a-t 2009; 40: 85-7). Wenn es um die Gesundheit der Bevölkerung geht und zudem rund 500 Millionen Euro aufgewendet werden, darf es unseres Erachtens jedoch keine Geheimhaltungsklauseln geben. Auch sollten externe Experten in die Vertragsabwicklung einbezogen werden, um Fehlentwicklungen rechtzeitig erkennen zu können. Dass Risikogruppen wie Schwangere oder Personengruppen wie Patienten mit schwerer Hühnereiweißallergie bei der Planung der Massenimpfung schlichtweg vergessen worden sind und dass mit dem Wirkverstärkerimpfstoff PANDEMRIX ein Impfstoff bestellt worden ist, der wegen seiner schlechten Verträglichkeit zur Vorbeugung der Schweinegrippe unangemessen ist (a-t 2009; 40: 93-5), hätte vermieden werden können und müssen. Seit Mitte November 2009 können Interessierte Einsicht in die Verträge nehmen:
http://www.arznei-telegramm.de/Vertrag01-GSK-Bund-Laender.pdf
http://www.arznei-telegramm.de/Vertrag01A-GSK-Bund-Laender.pdf
http://www.arznei-telegramm.de/Vertrag02-GSK-Bund-Laender.pdf
http://www.arznei-telegramm.de/Vertrag02A-GSK-Bund-Laender.pdf
* | Vorversion am 18. Nov. 2009 als blitz-a-t veröffentlicht. |
© 2009 arznei-telegramm, publiziert am 4. Dezember 2009
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