UMCKALOABO - Patent für Herstellungsverfahren widerrufen
Im Juni 2007 erteilte das europäische Patentamt (EPA) der Firma Schwabe ein Patent für die Herstellung von Extrakten aus Pelargonium reniforme und Pelargonium sidoides (EP 1 429 795 vom 13. Juni 2007). Der Konzern bietet einen ethanolischen Auszug aus P.-sidoides-Wurzeln als UMCKALOABO an und verkaufte 2008 5,5 Millionen Packungen (Herstellerumsatz 40 Mio. €). Auf Einspruch der Nichtregierungsorganisation African Center for Biosafety und von drei europäischen Firmen widerruft jetzt das EPA das Patent im vollen Umfang, da eine erfinderische Tätigkeit nicht gegeben ist. Die Entscheidung leuchtet ein: In der Literatur finden sich bereits ab 1930 präzise Darstellungen einschlägiger Herstellungsvorschriften. Die gesamten Akten sind auf den Internetseiten des EPA zugänglich: http://www.epoline.org → Register Plus → Publication No EP1429795 → All documents. Die schriftliche Begründung zum Entscheid des Patentamtes steht aus. Der Hersteller Schwabe hat aber bereits angekündigt, Beschwerde einlegen zu wollen (KIETZMAN, D. apotheke adhoc: Herstellungspatent - Schwabe kämpft um UMCKALOABO, 28. Jan. 2010). Die EPA-Entscheidung ist nicht der erste Rückschlag für das profitable UMCKALOABO, das in der Presse des Öfteren als "Erkältungsmittel" bezeichnet wird: 2006 wurden die zugelassenen Indikationen auf "akute Bronchitis" zusammengestrichen (a-t 2006; 37: 93). Angesichts besonderer Glaubwürdigkeitsprobleme beim Design kontrollierter Studien mit UMCKALOABO bei akuter Bronchitis und verschiedener Ungereimtheiten steht unseres Erachtens ein Nutzenbeleg selbst für die einzige verbliebene Indikation des Pflanzenextraktes aus (a-t 2008; 39: 105-6). Derzeit laufen noch vier Einspruchsverfahren gegen weitere Patente von Schwabe auf UMCKALOABO, beispielsweise für die Verwendung als AIDS-Medikament (EP 1 651 244), -Red.
© 2010 arznei-telegramm, publiziert am 12. Februar 2010
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