Chinin (LIMPTAR N) – Rezeptpflicht erst nach Abverkauf
Ende 2013 gab das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekannt, dass es aufgrund einer Neubewertung der Risiken des Chininpräparates LIMPTAR N Indikationseinschränkungen sowie eine Rezeptpflicht für erforderlich halte (a-t 2014; 45: 4).1 Im Januar 2014 empfahl auch der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht, Chinin zur Behandlung nächtlicher Wadenkrämpfe der Verschreibungspflicht zu unterstellen.2 Doch die ursprünglich für Herbst 2014 vorgesehene Umstellung3 verzögert sich: mehr
© 2015 arznei-telegramm, publiziert am 20. Februar 2015
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