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Korrespondenz

ANTI-AGING MIT SPERMIDIN?

Die Firma Infectopharm bewirbt derzeit ihr Produkt SPERMIDINELIFE recht offensiv. Gibt es Evidenz für den Einsatz von Spermidin gegen Alterungserscheinungen, altersassoziierte kognitive Beeinträchtigung usw.?

N.N. (Name etc. in a-t 5/2020 genannt)
Interessenkonflikt: keiner

Das von Infectopharm vertriebene Nahrungsergänzungsmittel SPERMIDINELIFE enthält einen als so genanntes neuartiges Lebensmittel (Novel Food)* eingestuften Weizenkeimextrakt mit hohem Spermidingehalt.1 Als Tagesdosis nennt der Anbieter zwei Kapseln, entsprechend 1 mg Spermidin.2 Diese zu den Polyaminen gehörende Verbindung kommt in allen Körperzellen vor und ist dort unter anderem an verschiedenen Stoffwechselvorgängen beteiligt. Spermidin wird im Körper von den Zellen selbst sowie durch Darmbakterien synthetisiert, ist aber auch in vielen Nahrungsmitteln enthalten, wie Sojabohnen, gereiftem Käse oder Blumenkohl.3,4

*Neuartiges Lebensmittel (Novel Food): Ein Lebensmittel, das vor Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung am 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union verzehrt wurde und ohne Genehmigung weder als Lebensmittel noch als Nahrungsergänzungsmittel verkehrsfähig ist (vgl. a-t 2015; 46: 88-9).

Spermidin gilt als Induktor der Autophagie, eine Art Recyclingprogramm der Zellen, in dem zelluläre Materialien oder ganze Organellen abgebaut und wiederverwertet werden. Eine gestörte oder verminderte Autophagie wird mit Erkrankungen wie Demenz und Alterserscheinungen in Verbindung gebracht.4,5 Eine gesteigerte Zufuhr von Spermidin soll dem – so die Werbung – entgegenwirken,2 zumal die Spermidinspiegel mit dem Alter abnehmen.4 Das Polyamin soll dem Anbieter zufolge „auf natürliche Weise die Aktivierung der Zellregeneration“ unterstützen und mit „positiven Auswirkungen auf verschiedene Alterungsprozesse“ einhergehen. Laut Infectopharm wirke sich Spermidin „positiv auf die Gesundheit unserer Neuronen aus und schützt uns so vor Demenz“. Zudem könnte es „einen Beitrag zur Gesundheit des Herz-Kreislauf-Systems leisten.“2,6

Hinsichtlich einer Verbesserung der geistigen Leistungsfähigkeit zitiert Infectopharm auf seiner Internetseite drei Publikationen zu klinischen Studien,7-9 in denen „mehrere unabhängige Kliniken und Universitäten“ die Verträglichkeit und Wirksamkeit bestätigt haben sollen.2 Alle drei stammen jedoch von derselben Arbeitsgruppe, deren Mitglieder zum Teil finanzielle Interessenkonflikte mit dem Hersteller haben. Zwei der Veröffentlichungen7,8 beziehen sich auf Ergebnisse einer doppelblinden randomisierten Pilotstudie mit 30 Teilnehmern im Alter von 60 bis 80 Jahren, die subjektiv seit mindestens sechs Monaten über Vergesslichkeit klagen. Eingangs und nach dreimonatiger Einnahme von täglich 1,2 mg Spermidin oder Plazebo wird ein Gedächtnistest durchgeführt. Bei Studienende schneidet hier die Verumgruppe im Vergleich zum Scheinmedikament besser ab.7,8 Die Relevanz dieses Befundes ist völlig unklar, die Untersuchung schon aufgrund ihrer geringen Größe als Nutzenbeleg unzureichend. In der dritten Publikation9 wird nur das Design einer ähnlichen Studie mit 100 geplanten Teilnehmern und 12 Monaten Dauer beschrieben. Ergebnisse sollen im Laufe des Jahres 2020 vorliegen.10

Randomisierte kontrollierte Studien, die Spermidin bei anderen „alterstypischen“ Erkrankungen oder Beschwerden prüfen, finden wir nicht. Auch für epidemiologische Daten, nach denen ein höherer Spermidingehalt in der Nahrung mit geringerer Mortalität und geringerem Risiko kardiovaskulärer Erkrankungen einhergehen soll,11,12 fehlen entsprechende Belege. Die Ergebnisse aus In-vitro-Untersuchungen sowie Studien an Tieren, in denen Spermidin z.B. die Lebenszeit verlängern oder die Herzleistung verbessern soll,12,13 sind nicht ohne Weiteres auf den Menschen übertragbar. Dies betrifft auch eine unter anderem vom Anbieter6 und in der Pharmazeutischen Zeitung („Autophagie-Booster“)14 herausgestellte Untersuchung zur Wirksamkeit gegen SARS-CoV-2. In dem kürzlich unter Beteiligung des Instituts für Virologie der Charité auf einem Preprint-Server publizierten Zellversuch hemmt Spermidin zwar die Vermehrung des Coronavirus,15 allerdings – so der Institutsleiter Christian DROSTEN – „wahrscheinlich in einer Wirkkonzentration, die wir pharmazeutisch nicht erreichen können“.16

Unerwünschte Effekte, insbesondere bei langfristig erhöhter Zufuhr, sind unzureichend untersucht, die vorliegenden Daten zudem widersprüchlich: Zell- und Tierstudien zufolge könnten Polyamine wie Spermidin Wachstum und Ausbreitung von Tumoren sowohl hemmen als auch fördern.5

Die Aussagen des Anbieters zu Spermidin hinsichtlich der Prophylaxe von Alterserscheinungen erscheinen uns haltlos und zudem für ein Nahrungsergänzungsmittel unzulässig. Die von uns befragte Landesbehörde kann jedoch keinen Verstoß gegen geltende Bestimmungen erkennen. Ihrer Ansicht nach hätten nur wenige Aussagen „eine grenzwertige Formulierung“17 – eine Einschätzung, die wir nicht nachvollziehen können.

Aussagekräftige Belege für einen Nutzen des Spermidin-haltigen Nahrungsergänzungsmittels SPERMIDINELIFE zur Prophylaxe von Alterserscheinungen wie Demenz finden wir nicht. Die Bewerbung solcher Indikationen erachten wir für ein Nahrungsergänzungsmittel als unzulässig.

Daten zu einer möglichen Wirksamkeit gegen SARS-CoV-2 stammen aus Zellversuchen und sind nicht auf eine therapeutische Anwendung übertragbar.

Mögliche unerwünschte Effekte, insbesondere bei langfristig erhöhter Zufuhr, sind unzureichend untersucht.

Wir raten aufgrund unzureichender bzw. fehlender Belege zu Wirksamkeit und Sicherheit von dem Nahrungsergänzungsmittel ab.

(R = randomisierte Studie)
1Europäische Kommission: Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission, Stand 15. Apr. 2020; http://www.a-turl.de/?k=regl
2Infectopharm: Internetseite, Zugriff 20. Mai 2020; zu finden über https://spermidin.health
3MUÑOZ-ESPARZA, N.C. et al.: Front. Nutr. 2019; 6: 108 (11 Seiten)
4MADEO, F. et al.: Autophagy 2019; 15: 165-8
5THORBURN, A.: J. Biol. Chem. 2018; 293: 5425-30
6Infectopharm: Internetseite, Zugriff 20. Mai 2020; http://www.a-turl.de/?k=ahlh
R7SCHWARZ, C. et al. Aging 2018; 10: 19-33
R8WIRTH, M. et al.: Cortex 2018; 109: 181-8
9WIRTH, M. et al.: Alzheimers. Res. Ther. 2019; 11: 36 (17 Seiten)
10Infectopharm: Schreiben vom 12. Mai 2020
11KIECHL, S. et al.: Am. J. Clin. Nutr. 2018; 108: 371-80
12EISENBERG, T. et al.: Nat. Med. 2016; 22: 1428-38
13EISENBERG, T. et al.: Nat. Cell. Biol. 2009; 11: 1305-14
14SIEBENAND, S.: Pharm. Ztg. 2020; 165: 1312
15GASSEN, N.C. et al.: BioRxiv preprint, online publ. am 15. Apr. 2020; https://doi.org/10.1101/2020.04.15.997254
16DROSTEN, C.: Coronavirus-Update Folge 36, NDR Info vom 28. Apr. 2020; http://www.a-turl.de/?k=ahrd
17Regierungspräsidium Darmstadt: Schreiben vom 19. Mai 2020

© 2020 arznei-telegramm, publiziert am 22. Mai 2020

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