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D-Norpseudoephedrin (ALVALIN) – seit 90 Jahren ohne hinreichende Nutzenbelege

In den letzten Jahren war das als Appetithemmer vermarktete D-Norpseudoephedrin (= Cathin; ALVALIN) wiederholt und schließlich langzeitig wegen „unerwarteter Probleme bei der Wirkstoffbeschaffung“ nicht lieferbar.1,2 Dies haben wir aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes begrüßt,3 denn die Nutzen-Schaden-Bilanz des einzigen noch angebotenen D-Norpseudoephedrin-Appetithemmers erachten nicht nur wir als negativ: Bereits 2001 hatte die europäische Arzneimittelbehörde EMA mehreren amphetaminartigen Appetithemmern – darunter auch D-Norpseudoephedrin – die Zulassung in der Europäischen Union entzogen, da hinreichende Belege für den therapeutischen Nutzen fehlen, aber schwerwiegende unerwünschte Effekte wie Blutdruckkrise, Lungenbluthochdruck, Abhängigkeit u.a. vorkommen können (a-t 2001; 32: 63). Der Europäische Gerichtshof hat den Zulassungsentzug jedoch aus formalen Gründen annulliert (a-t 2003; 34: 24).  mehr 

© 2020 arznei-telegramm, publiziert am 17. Juli 2020

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