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Korrespondenz

AUCH BEI REZEPTFREIEN REIZDARMMITTELN HINREICHENDE DIAGNOSTIK ERFORDERLICH

Dass für das umstrittene KIJIMEA (a-t 2020; 51: 69-70) seit einem Jahr im Fernsehen kurz vor der Tagesschau bei Reizdarm geworben wird, ist aus meiner persönlichen Erfahrung nicht zu rechtfertigen und müsste verboten werden. Schließlich müsste medizinisch die Ursache für die Verdauungsbeschwerden abgeklärt werden, bevor ein derartiges Mittel eingenommen wird. Ich schreibe das vor allem, weil bei mir vor zwei Jahren ein tiefsitzendes Rektumkarzinom entfernt wurde. Wie Sie wissen, ist das Dickdarmkarzinom bei Männern und Frauen der zweithäufigste bösartige Tumor, dessen Symptome dem Reizdarmsyndrom entsprechen können. Deshalb sollte sichergestellt werden, dass auch bei KIJIMEA-Verwendern mit Reizdarmsyndrom ein Tumor ausgeschlossen wird, bevor dieses oder ähnliche Präparate eingenommen werden. Auf den Packungen sollte analog zu Zigaretten ein Warnhinweis stehen: „Nur nach Ausschluss eines Darmtumors verwenden.“

N.N. (Arzt, Name und Anschrift der Redaktion bekannt)
Interessenkonflikt: persönliche Betroffenheit

Für die Diagnose eines Reizdarmsyndroms sollen gemäß Konsultationsfassung der S3-Leilinie Reizdarmsyndrom1 grundsätzlich zwei Komponenten erfüllt sein: 1. Krankengeschichte, Muster und Ausmaß der Beschwerden sind mit einem Reizdarmsyndrom vereinbar. 2. Andere relevante Krankheiten, insbesondere schwerwiegende, potenziell lebensbedrohliche, welche sich ebenfalls mit den Symptomen eines Reizdarmsyndroms manifestieren können, sollen symptomabhängig gezielt ausgeschlossen werden.  mehr 

© 2020 arznei-telegramm, publiziert am 20. November 2020

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