HETEROLOGES COVID-19-IMPFSCHEMA ... mögliche Auswirkungen auf Impfnachweis, Immunogenität und Verträglichkeit
Seit April 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), bei unter 60-Jährigen, die eine erste Dosis der COVID-19-Vakzine von AstraZeneca (AZD1222; VAXZEVRIA) erhalten haben, wegen des nicht einschätzbaren Risikos thromboembolischer Komplikationen nach erneuter Anwendung des Vektorimpfstoffs zur Boosterung einen mRNA-Impfstoff zu verwenden (a-t 2021; 52: 25-7).1 Inzwischen ist das Gerücht aufgetaucht, dass ein solches heterologes Impfschema Auswirkungen auf den (europäischen) Impfnachweis haben könnte, da entsprechend immunisierte Personen angeblich nicht als durchgeimpft gelten. Hierzu teilt uns das Bundesministerium für Gesundheit auf Nachfrage mit, die am 9. Mai in Kraft getretene Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung2 sehe „ausdrücklich vor, dass vollständig Geimpfte auch solche Personen sind, die unterschiedliche Impfstoffe erhalten haben“.3 mehr
© 2021 arznei-telegramm, publiziert am 21. Mai 2021
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