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Enthält BNT162b2 (COMIRNATY) unzulässige Hilfsstoffe?

Wiederholt werden wir mit der Behauptung konfrontiert, dass mRNA-Impfstoffe nicht zugelassene Hilfsstoffe enthalten sollen. Als „Beleg“ dient der Verweis auf Internetseiten von Echelon Biosciences, wonach von dieser Firma angebotene Hilfsstoffe, darunter auch solche, die im BioNTech-Impfstoff BNT162b2 (Tozinameran; COMIRNATY) deklariert sind, lediglich zu Forschungszwecken im Labor verwendet werden dürfen. Da auf Basis dieser Firmenangaben die Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen fälschlich infrage gestellt wird, sah sich Echelon veranlasst, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die von der Firma angebotenen Hilfsstoffe nicht zur Produktion von mRNA-Vakzinen verwendet werden.1 Seit Jahrzehnten werden zahlreiche Substanzen in unterschiedlicher Qualität angeboten, preiswerter für Laborzwecke und hochgereinigt und teurer zur Anwendung in Arzneimitteln („Arzneibuch-Qualität“). Behörden akzeptieren international für Zulassungsentscheidungen ausschließlich Bestandteile, die für die Verwendung beim Menschen zugelassen sind und deren Qualität entsprechend dokumentiert ist. Ob die irreführenden Berichte auf Unkenntnis beruhen oder zum Zweck der Verunsicherung verbreitet werden, bleibt offen, –Red.

1Echelon Biosciences: Undatierte Pressemitteilung; https://a-turl.de/bk2w

© 2022 arznei-telegramm, publiziert am 14. April 2022

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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